Überstunden bei der YSK: Heute ist der letzte Tag für außerordentliche Einsprüche gegen Wahlergebnisse

Die am 7. April begonnene Frist für außerordentliche Einsprüche gegen die Kommunalwahlen vom 31. März endet heute um 17.00 Uhr.

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Beim Hohen Wahlausschuss (YSK) dauern die Arbeiten zur Prüfung der Einsprüche gegen die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen vom 31. März an. Der Ausschuss hat bereits mehr als 20 Einspruchsakten von politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten bearbeitet.

Das am 7. April begonnene Verfahren für außerordentliche Einsprüche läuft derweil weiter.

Politische Parteien können im Rahmen des außerordentlichen Einspruchsverfahrens noch bis heute um 17.00 Uhr Einsprüche einreichen.

Die endgültigen Ergebnisse werden vom Hohen Wahlausschuss bekannt gegeben, sobald alle Einsprüche abschließend bearbeitet wurden.