Ümit Özdağ stand wegen 'Beleidigung des Andenkens einer Person' vor Gericht: Geldstrafe wegen 'Beleidigung von Scheich Said'
Gegen Ümit Özdağ war von den Enkeln von Scheich Said Strafanzeige erstattet worden, nachdem er am 9. November 2024 auf seinem Social-Media-Konto Äußerungen über Scheich Said getätigt hatte.
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Nach der Strafanzeige wurde vom Amtsgericht Hınıs in Erzurum ein Gerichtsverfahren eingeleitet. In der heutigen Verhandlung verkündete das Gericht sein Urteil.
Der Vorsitzende der Zafer Partisi, Ümit Özdağ, wurde in dem Verfahren, in dem er wegen seiner Äußerungen über Scheich Said des Tatbestands der „Beleidigung des Andenkens einer Person“ angeklagt war, zu einer Geldstrafe von 6.500 Lira verurteilt.
Am Ende des Prozesses kam das Gericht zu dem Schluss, dass durch den Beitrag, den Ümit Özdağ über sein als zugehörig identifiziertes Social-Media-Konto „umitozdag“ geteilt hatte, der Tatbestand der öffentlichen Beleidigung des Andenkens von Scheich Said erfüllt sei. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass der Beitrag über ein öffentlich zugängliches Konto geteilt wurde, was die „Öffentlichkeit“ der Tat begründe, und stellte in seinem Urteil fest, dass die Kläger, bei denen es sich um die Enkel von Scheich Said handele, ein Recht auf Strafantrag hätten.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die in der Verteidigung vorgebrachten Argumente wie „politische Identität“, „öffentliche Debatte“ und „historische Bewertung“ die beleidigenden Äußerungen rechtlich nicht legitimierten. Am Ende des Verfahrens verhängte das Gericht gegen Özdağ eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 TL und entschied zudem, die Urteilsverkündung auszusetzen (HAGB) sowie eine fünfjährige Bewährungszeit festzulegen. In der Entscheidung wurde zudem darauf hingewiesen, dass Rechtsmittel gegen das Urteil zulässig sind.