Ümit Özdağ zur Anklageschrift: 'Es muss nun eine Entscheidung getroffen werden'
Es wurde behauptet, dass eine Anklageschrift gegen den Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, erstellt wurde, der wegen Beleidigung von Präsident Erdoğan sowie der Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit inhaftiert ist. Während die Generalstaatsanwaltschaft diese Behauptung dementierte, äußerte sich Özdağ dazu. In einer Erklärung auf seinem Social-Media-Account sagte Ümit Özdağ: „Die Ermittlungen sind abgeschlossen, nun muss entweder die Anklageschrift erstellt oder eine Entscheidung getroffen werden.“
12punto
Es gibt eine neue Entwicklung im Fall des inhaftierten Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, gegen den wegen Beleidigung des Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan sowie der Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt wird.
Jülide Sarıkaya Kurdoğlu, Mitglied des Generalvorstands (GİK) der Zafer-Partei, hatte gegenüber 12punto behauptet, dass die Anklageschrift gegen Ümit Özdağ wegen Beleidigung von Präsident Erdoğan fertiggestellt sei.
Kurdoğlus Aussage wurde jedoch kurz darauf dementiert. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass die Medienberichte nicht der Wahrheit entsprächen und die Anklageschrift noch nicht fertiggestellt sei.
Nach den Diskussionen äußerte sich der inhaftierte Ümit Özdağ selbst zu dem Thema. In einer schriftlichen Erklärung über soziale Medien stellte Özdağ klar, dass die Behauptung über die Fertigstellung der Anklageschrift auf einem Mangel an juristischem Fachwissen des GİK-Mitglieds der Zafer-Partei beruhe.
Özdağ äußerte sich wie folgt:
„Ein Mitglied unseres Generalvorstands hat aufgrund mangelnder juristischer Kenntnisse eine falsche Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben. Wenn eine Anklageschrift fertiggestellt und vom Gericht angenommen wird, ist sie im UYAP-System sichtbar. Nach den Informationen, die mir meine Anwälte gegeben haben, liegen alle Informationen und Dokumente in der Ermittlungsakte vor. Das bedeutet, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und nun eine Entscheidung getroffen werden muss.“