Unteroffizier in Hatay wegen Wasserverteilung an Kinder wegen 'Ungehorsams' bestraft

Soldaten, die in einer Grenzregion in Hatay stationiert waren, wurden untersucht, weil sie Kindern am Straßenrand Wasser gegeben hatten. Während die Soldaten selbst ohne Strafe davonkamen, wurde der zuständige Unteroffizier wegen 'Ungehorsams' disziplinarisch belangt und zudem eine 'Ermittlungserlaubnis' gegen ihn erteilt.

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In Hatay kam es zu Beginn des Sommers zu einer 'Wasser-Untersuchung' wegen der Verteilung von Wasser an Dorfkinder. Soldaten, die von einem Grenzposten im Bezirk Altınözü zur Kraftstoffversorgung unterwegs waren, verteilten auf dem Rückweg Wasser in Plastikflaschen an Kinder, denen sie auf dem Dorfweg begegneten. Der Vorfall wurde jedoch vom Kompaniechef beobachtet, protokolliert und ein Disziplinarverfahren mit der Begründung 'Verteilung von Wasser an Kinder' eingeleitet.

KOMMANDANT SAH ES AUS DEM FAHRZEUG

Dem Untersuchungsbericht zufolge verteilten die Fachfeldwebel, die zur Kraftstoffversorgung zum Grenzposten Karbeyaz gekommen waren, einen Teil des aus dem Lager entnommenen Wassers in der Nähe des Dorfes Yolağzı an Kinder. Der Kompaniechef, ein Oberleutnant, wurde während der Fahrt auf derselben Strecke Zeuge des Vorfalls und leitete durch die Anordnung eines Protokolls das Verfahren ein. Die Soldaten, die in ihren ersten Aussagen behaupteten, das Wasser sei 'heruntergefallen', gaben später zu, es den Kindern gegeben zu haben.

DISZIPLINARAUSSCHUSS WURDE TÄTIG

Nach dem Vorfall leitete das 3. Grenz-Bataillonskommando am 19. Juni 2025 ein Disziplinarverfahren ein. Der für das Lager zuständige Soldat, zwei Fachfeldwebel und weiteres Personal wurden vernommen. Die Soldaten wurden gefragt, warum sie '5-6 Kartons (35-40 Stück) Wasser entnommen' hätten. Die Soldaten antworteten, dass die Kinder 'unter der Hitze litten' und sie das Wasser aus 'humanitären Gründen' verteilt hätten.

STRAFE FÜR DEN UNTEROFFIZIER

Am Ende der Untersuchung wurde der Unteroffizier des Grenzpostens mit der Begründung, er habe 'die Kraftstoffversorgung nicht beaufsichtigt und die Entnahme von Material aus dem Lager nicht verhindert', wegen 'Ungehorsams' zu einer Gehaltskürzung verurteilt. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die Lagerschlüssel sich beim Unteroffizier hätten befinden müssen, der Vorfall jedoch aufgrund deren Abwesenheit habe stattfinden können. Die Strafe wurde am 21. August 2025 rechtskräftig.

VORWURF DER 'ERMÖGLICHUNG VON UNTERSCHLAGUNG ODER BESTECHUNG'

Das 10. Grenzbrigadenkommando leitete am 14. August eine Voruntersuchung zu dem Vorfall ein. Als Ergebnis der Untersuchung wurde ein Bericht erstellt, der eine 'Ermittlungserlaubnis' gemäß den einschlägigen Artikeln des türkischen Strafgesetzbuches vorsieht, mit der Begründung, der Unteroffizier habe seine Pflicht vernachlässigt und 'die Entnahme von Material aus den Lagern geduldet'. Mit der am 25. August getroffenen Entscheidung wurde der Weg für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Unteroffizier geebnet.

EINSPRUCH DER ANWÄLTE

Die Anwälte des Unteroffiziers legten am 5. September beim Regionalverwaltungsgericht Ankara Einspruch gegen die Strafe ein. In der Petition wurde argumentiert, dass es sich bei dem Wasser nicht um unterschlagenes Material handele, ähnliche Praktiken in der türkischen Armee bereits zuvor stattgefunden hätten und 'die Verteilung von Wasser aus humanitären Gründen nicht als Straftat gewertet werden könne'. Die Anwälte erklärten: 'Die Strafe ist unmenschlich und steht nicht im Einklang mit den Traditionen der türkischen Armee'.

FALL VOR GERICHT GEBRACHT

Die Anwälte betonten, dass die Strafe willkürlich sei und ihr Mandant über zahlreiche Belobigungen in seiner Dienstakte verfüge. Mit dem Antrag, die Ermittlungserlaubnis aufzuheben, wurde gefordert: 'Die Soldaten, die Wasser an Kinder verteilen, sollten belohnt statt bestraft werden'. Das Regionalverwaltungsgericht Ankara wird über den Antrag entscheiden.