Untersuchung gegen Geflügelfleisch-Giganten eingeleitet
Die Wettbewerbsbehörde hat die Einleitung einer Untersuchung gegen 10 im Geflügelfleischsektor tätige Unternehmen beschlossen.
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Laut einer Bekanntmachung auf der Website der Wettbewerbsbehörde hat das Wettbewerbsgremium die Voruntersuchung abgeschlossen, die aufgrund des Verdachts eingeleitet wurde, dass Unternehmen und Unternehmensverbände im Geflügelfleischsektor gegen die einschlägigen Artikel des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben.
Nach Prüfung der in der Voruntersuchung gewonnenen Informationen, Dokumente und Feststellungen bewertete das Wettbewerbsgremium die Befunde als schwerwiegend und ausreichend. Um festzustellen, ob durch den Austausch wettbewerbssensibler Informationen gegen die einschlägigen Artikel des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen wurde, beschloss das Gremium die Einleitung einer Untersuchung gegen Abalıoğlu Lezita Gıda Sanayi AŞ, As Tavukçuluk Tarım İşl. San. ve Tic. Ltd. Şti., Banvit Bandırma Vitaminli Yem Sanayi AŞ, Beypi Beypazarı Tarımsal Üretim Paz. San. ve Tic. AŞ, CP Standart Gıda San. ve Tic. AŞ, Erpiliç Entegre Tavukçuluk Üretim Pazarlama ve Tic. AŞ, Gedik Tavukçuluk ve Tarım Ürünleri Tic. San. AŞ, Hastavuk Gıda Tarım Hayvancılık Sanayi ve Ticaret AŞ, Keskinoğlu Tavukçuluk ve Damızlık İşl. San. Tic. AŞ sowie Şenpiliç Gıda Sanayi AŞ.
Zudem wurde beschlossen, gesonderte Untersuchungen einzuleiten, um festzustellen, ob Abalıoğlu Lezita Gıda Sanayi AŞ durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen, Erpiliç Entegre Tavukçuluk Üretim Pazarlama ve Tic. AŞ durch die Auferlegung von Gebiets- und Kundenbeschränkungen für ihre Abnehmer sowie Hastavuk Gıda Tarım Hayvancılık Sanayi ve Ticaret AŞ durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen sowie die Auferlegung von Wettbewerbsverboten sowie Gebiets- und Kundenbeschränkungen für ihre Abnehmer gegen die einschlägigen Artikel des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben.