Untersuchung gegen Geschäftsinhaber, der 'Märtyrer-Duft' verkauft! Geldstrafe verhängt

In den sozialen Medien geteilte Aufnahmen zeigten, wie ein Geschäftsinhaber religiöse und nationale Gefühle ausnutzte, um ein Parfüm namens 'Märtyrer-Duft' zu verkaufen. Das Handelsministerium leitete eine Untersuchung ein und verhängte eine Geldstrafe gegen den Geschäftsinhaber.

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In einem Video, das in den sozialen Medien kursierte, erklärte eine religiös wirkende Person, dass sie 'Märtyrer-Duft', 'Badr-Duft' und 'Payitaht-Duft' verkaufe. Die Person, die auch angab, 'Mevlana-Duft' zu verkaufen, verwies Interessenten, die aus der Ferne bestellen wollten, an WhatsApp.

Nachdem die Aufnahmen für Aufsehen gesorgt hatten, untersuchte das Handelsministerium die Beschwerden gegen das Unternehmen und verhängte eine Geldstrafe gegen den Betrieb.

GELDSTRAFE GEGEN DAS UNTERNEHMEN VERHÄNGT

Der stellvertretende Handelsminister Mahmut Gürcan gab bekannt, dass gegen das Unternehmen, das das Parfüm unter dem Namen 'Märtyrer-Duft' verkaufte, eine Geldstrafe verhängt wurde.

Gürcan teilte dazu auf seinem Social-Media-Account Folgendes mit:

„Bezüglich der Äußerungen wie ‚Wir haben es aus Märtyrer-Duft hergestellt‘ auf dem Instagram-Account ‚selamesans_selamcarsaf‘, der in verschiedenen sozialen Medien und auf Internetseiten Gegenstand von Berichten war, wurde von unserem Ministerium eine Untersuchung von Amts wegen eingeleitet und folgende Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der Ausnutzung nationaler und spiritueller Empfindlichkeiten der Gesellschaft wurde vom Werberat eine einstweilige Verfügung zur Einstellung der genannten Werbung für einen Zeitraum von 3 Monaten erlassen und diese Entscheidung der betreffenden Person über die Handelsdirektion Istanbul persönlich zugestellt. Die betreffenden Beiträge werden am 8.10.2024, dem Datum der ersten Sitzung des Werberats, erörtert, wobei gegen den Werbetreibenden eine Geldstrafe in Höhe von 550.059 TL gemäß Artikel 77/12 des Gesetzes Nr. 6502 verhängt werden kann. Darüber hinaus wurde durch die Handelsdirektion Istanbul aufgrund der bei einer heutigen Kontrolle am Geschäftssitz des Werbetreibenden festgestellten Verstöße im Rahmen der ‚Preisauszeichnungs‘-Vorschriften gemäß Artikel 54 des Gesetzes Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher eine Geldstrafe in Höhe von 52.800 TL verhängt.“