Unzuständigkeitserklärung im Fall des Angreifers auf Cübbeli Ahmet

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat im Rahmen der Ermittlungen wegen 'einfacher Körperverletzung' gegen den Angreifer von Ahmet Mahmut Ünlü, in der Öffentlichkeit bekannt als 'Cübbeli Ahmet Hoca', eine Unzuständigkeitserklärung erlassen. Die Akte wurde an die Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece übermittelt.

İHA

Am 7. September 2024 wurde Ahmet Mahmut Ünlü, bekannt als 'Cübbeli Ahmet Hoca', beim Verlassen einer Eröffnungsveranstaltung in Küçükçekmece von einer Person angegriffen. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft, die aufgrund des Verdachts auf einen möglichen terroristischen Hintergrund Ermittlungen eingeleitet hatte, erklärte sich für örtlich unzuständig, da das fragliche Delikt der 'einfachen Körperverletzung' in Küçükçekmece begangen wurde.

VERBALE UND KÖRPERLICHE ATTACKE

In der von der Ermittlungsbehörde für Terror- und organisierte Kriminalität der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erlassenen Unzuständigkeitserklärung wurde festgehalten, dass am Tag des Vorfalls die Eröffnung der Şifahane-Medrese in Küçükçekmece stattfand, Ahmet Mahmut Ünlü an dieser teilnahm und nach Ende des Programms eine Person namens Ali A. den Geistlichen beim Einsteigen in sein Fahrzeug verbal und körperlich angriff.

AKTE AN DIE GENERALSTAATSANWALTSCHAFT KÜÇÜKÇEKMECE ÜBERMITTELT

In der Entscheidung wurde vermerkt, dass nach dem Vorfall zunächst aufgrund des Verdachts auf einen möglichen Terrorbezug durch die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wurde, nun jedoch wegen des Tatorts der 'einfachen Körperverletzung' in Küçükçekmece die Unzuständigkeit erklärt wurde. Die Akte wurde bezüglich des Vorwurfs der 'einfachen Körperverletzung' an die Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece weitergeleitet.