Urheberrechtsdebatte weitet sich aus: Öffentliche Verkehrsmittel und Hochzeitssäle im Fokus
Nach der Debatte um Musikurheberrechte in Friseursalons bereitet sich die MESAM nun darauf vor, auch für Musik, die in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hochzeitssälen gespielt wird, Lizenzgebühren zu fordern. Der Vorsitzende Ergül betonte, dass Musikurheberrechte sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch ein ethisches Recht seien.
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Die MESAM entfachte in den vergangenen Wochen eine Debatte, als sie erklärte, dass für Musik, die in Friseursalons gespielt wird, Urheberrechtsgebühren gezahlt werden müssen und sie hierfür rechtliche Schritte einleiten werde. Während die betroffenen Parteien untereinander diskutierten, kündigte der MESAM-Vorsitzende Recep Ergül nun an, dass man sich darauf vorbereite, auch von öffentlichen Verkehrsmitteln und Hochzeitssälen Lizenzgebühren zu verlangen.
HOCHZEITSSÄLE ZAHLEN BISHER KEINE LIZENZGEBÜHREN
Wie Habertürk berichtet, erklärte Ergül, dass die Türkei laut Daten der CISAC (Internationaler Dachverband der Urheberrechtsgesellschaften) bei der Erhebung von Urheberrechtsgebühren weltweit zu den letzten 6 Ländern gehörte, durch die bisherigen Bemühungen jedoch auf den 39. Platz aufgestiegen sei. Er erläuterte die bestehenden Probleme wie folgt:
"Öffentliche Verkehrsmittel zahlen bisher überhaupt keine Lizenzgebühren. Wir haben diesbezüglich einen sehr großen Kampf begonnen. Zweitens: Hochzeitssäle zahlen keine Gebühren. Denn es gibt zwei gegensätzliche Gerichtsurteile. Ein Urteil zugunsten der Urheber betrifft einen Hochzeitssaal in Ankara. Eine Kammer des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) kam zu einer rechtmäßigen Entscheidung. Die Kammer stellte fest: „Hochzeitssäle sind öffentliche Orte, dort wird Handel betrieben und natürlich müssen sie Urheberrechtsgebühren zahlen.“ Doch nur ein Jahr später fällte dasselbe Gericht in einem Fall bezüglich eines Hochzeitssaals in Bayrampaşa eine völlig gegensätzliche Entscheidung: „Nein, was hat das damit zu tun? Freunde und Verwandte haben sich versammelt und eine Hochzeit gefeiert. Daraus ergibt sich kein Urheberrechtsanspruch.“ Eine Entscheidung desselben Gerichts kann alle unsere Errungenschaften um 30 Jahre zurückwerfen.
Wir stehen kurz vor einer Einigung mit Tankstellen. Schönheitszentren und Friseure sind ohnehin derzeit Gegenstand der Diskussion. In Ländern wie Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan wird türkisches Musikrepertoire genutzt, aber wir erhalten keinen einzigen Cent. Denn obwohl es Gesetze und Vorschriften gibt, fehlt ein Kontrollmechanismus. Deshalb werden dort keine Gebühren erhoben. Das ist das grundlegende Problem."
VON FRISEUREN GEFORDERTE SUMME BETRÄGT 16 LIRA PRO TAG
Ergül wies darauf hin, dass es ein großes Problem sei, dass Fernbusse zwar alle über Unterhaltungs- und Musikpanels verfügten, aber keine Lizenzgebühren zahlten, und äußerte sich wie folgt:
"Es gibt einen Gesetzestext, der sehr eindeutig ist. Wenn Musik nicht privat, sondern in Gewerbebetrieben genutzt wird, besteht gemäß Gesetz Nr. 5846 ein Urheberrecht. Sagen wir, es gäbe ein solches Gesetz nicht, aber es ist eine Frage der moralischen Gerechtigkeit. Man sagt: „Ich höre die Lieder aus dem Radio.“ Es spielt keine Rolle, woher man sie hört; auch in einem öffentlichen Verkehrsmittel kann Musik aus dem Radio gespielt werden, aber kein Berufsverband würde einem Radiosender sagen: „Nimm das und nutze es unbegrenzt.“ Wir erteilen dem Radiosender eine Lizenz, damit er diese Musik über das Radio ausstrahlen darf. Über welches Gerät auch immer; öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Orte, dazu gehören auch Friseure, daraus ergibt sich ein Urheberrechtsanspruch.
Friseure haben zunächst eine Wahrnehmung erzeugt, als ginge es um 6.000 Lira pro Quadratmeter und Jahr. Wir haben nachgerechnet: Kaufen wir den Friseursalon etwa? So etwas gibt es nicht. Es entspricht maximal 16 Lira pro Tag, also maximal 6.000 Lira im Jahr. Meistens wird nach Quadratmetern berechnet. Wenn dort ein größerer Betrieb ist, 12 Leute arbeiten und mehr verdient wird, dann ist die Quadratmeterzahl entsprechend höher. Aber bei einem kleinen Friseur in einer Seitenstraße, der alleine arbeitet, fordern wir das ohnehin nicht. Was will man von dem schon nehmen? Er soll so viel Musik spielen, wie er will. Denjenigen, die als Begründung anführen: „Wir verdienen kein Geld mit der Musik“, entgegnen wir, dass wir gar nicht behaupten, dass sie das tun. Auch Restaurants oder öffentliche Verkehrsmittel verdienen nicht direkt Geld mit der Musik. Kann es eine solche Sichtweise geben?"