Urteil des Kassationshofs zu im Voraus gezahlten Mieten: Zeitraum nach dem Verkauf gehört dem neuen Eigentümer

Der Kassationshof hat entschieden, dass der Teil der im Voraus gezahlten Miete für eine verkaufte Immobilie, der auf den Zeitraum nach dem Verkaufsdatum entfällt, vom ehemaligen Eigentümer an den neuen Eigentümer ausgezahlt werden muss.

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Die 3. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) hat entschieden, dass bei einem Verkauf einer vermieteten Immobilie, für die die Miete im Voraus gezahlt wurde, der Mietanteil für den Zeitraum nach dem Verkaufsdatum dem neuen Eigentümer zusteht.

Dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss zufolge entstand der Rechtsstreit, nachdem eine Immobilie in Ankara am 18. Dezember 2023 den Besitzer gewechselt hatte. Der Käufer, Y.Ö., forderte vom Mieter die Zahlung für den am 15. Dezember begonnenen Mietzeitraum. Der Mieter gab jedoch an, diesen Betrag bereits an den vorherigen Eigentümer B.K. gezahlt zu haben.

Daraufhin forderte der neue Eigentümer Y.Ö. den Teil der Miete, der auf die Zeit nach dem Verkauf entfiel, vom ehemaligen Eigentümer zurück. Nachdem diese Forderung abgelehnt wurde, kam es zur Klage. Das 14. Zivilgericht erster Instanz in Ankara wies die Klage mit der Begründung ab, dass das Recht auf den Mietzins zum Zeitpunkt des Verkaufs beim ehemaligen Eigentümer gelegen habe.

Auf Antrag des Justizministeriums auf Aufhebung zugunsten des Gesetzes wurde der Fall an die 3. Zivilkammer des Kassationshofs verwiesen. Die Kammer befand das Urteil des lokalen Gerichts für rechtswidrig und hob es auf, ohne jedoch die Rechtskraft des Ergebnisses zu berühren.

In der Entscheidung wurde betont, dass gemäß dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 die Person, die die Immobilie erwirbt, ab dem Datum des Verkaufs Vertragspartei des Mietvertrags wird.

''Der Kläger, der das Mietobjekt am 18. Dezember erworben hat, ist ab diesem Datum berechtigt, den Mietzins einzuziehen; der beklagte Vermieter, der die Miete im Voraus vereinnahmt hat, ist verpflichtet, den auf den Zeitraum nach dem Verkaufsdatum entfallenden Mietanteil an den Kläger zurückzuerstatten.''

Damit hat der Kassationshof klargestellt, dass der Mietanspruch für den Zeitraum nach dem Verkaufsdatum dem neuen Eigentümer zusteht, selbst wenn die Miete vor dem Verkauf an den ehemaligen Eigentümer im Voraus gezahlt wurde.