Urteil gegen Şebnem Korur Fincancı gefallen

Im Prozess gegen die ehemalige Vorsitzende der Türkischen Ärztevereinigung (TTB), Şebnem Korur Fincancı, die behauptet hatte, die türkischen Streitkräfte hätten „chemische Waffen eingesetzt“, ist ein Urteil ergangen.

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Im Zivilprozess wegen immateriellen Schadensersatzes, der gegen die ehemalige Vorsitzende der Türkischen Ärztevereinigung (TTB), Şebnem Korur Fincancı, aufgrund ihrer Behauptungen eingeleitet wurde, die „türkischen Streitkräfte hätten bei Terroroperationen chemische Waffen eingesetzt“, ist ein Urteil gefallen.

Im Zivilprozess wegen immateriellen Schadensersatzes, der gegen Şebnem Korur Fincancı aufgrund ihrer Behauptungen eingeleitet wurde, die „türkischen Streitkräfte hätten bei Terroroperationen chemische Waffen eingesetzt“, ist ein Urteil gefallen. Fincancı wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 TL verurteilt.

WAS WAR GESCHEHEN?

Şebnem Korur Fincancı war nach ihrer Behauptung, die türkischen Streitkräfte hätten bei Terroroperationen „chemische Waffen eingesetzt“, in den Fokus der Kritik geraten und scharf kritisiert worden.

Das Verteidigungsministerium (MSB) hatte in einer Erklärung zu diesem Thema zudem betont, dass sich im Inventar der türkischen Streitkräfte keine chemischen Waffen befänden.