Urteil im Gezi-Park-Prozess um Nacktdurchsuchung! 'Es handelt sich um Folter'

Nachdem die Sprecherin der Taksim-Solidarität, Mücella Yapıcı, und ihre Tochter Cansu Yapıcı einer Nacktdurchsuchung unterzogen wurden, ist nun das Urteil gegen drei angeklagte Polizisten gefallen. Das 11. Schwurgericht in Istanbul gab bekannt, dass zwei Polizistinnen wegen „Amtsmissbrauchs“ zu jeweils fünf Monaten Haft verurteilt wurden, während ein Polizist freigesprochen wurde. Die Familie Yapıcı wies auf die Rechtswidrigkeit des gesamten Prozesses hin und bezeichnete den Vorfall als Folter.

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An der Verhandlung vor dem 11. Schwurgericht in Istanbul nahmen die Anwältin von Mücella Yapıcı und Cansu Yapıcı, Gülyeter Aktepe, sowie die Anwälte der angeklagten Polizisten teil. Der angeklagte Polizist Levent Mustafaoğlu, der wegen eines anderen Delikts inhaftiert ist, wurde per Videoschalte (SEGBİS) aus der geschlossenen Strafvollzugsanstalt Typ T in Bolu zugeschaltet. 

Die Anwältin von Mücella Yapıcı und Cansu Yapıcı, Gülyeter Aktepe, erklärte in ihrer Stellungnahme zum Plädoyer: „Die Mandantinnen wurden einer Nacktdurchsuchung unterzogen, die einer Folter gleichkommt, obwohl kein Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln vorlag, der eine solch ungerechtfertigte und rechtswidrige Ingewahrsamnahme hätte rechtfertigen können. Zwei Stunden nach ihrer Festnahme kam es zu einer Nacktdurchsuchung, die ausschließlich Frauen betraf. Es handelt sich hierbei nicht um 'Amtsmissbrauch', sondern um den Straftatbestand der 'Folter'“, sagte sie. 

Der angeklagte männliche Polizist wiederholte in seinem Schlusswort seine früheren Aussagen und beantragte einen Freispruch. 

1 POLIZIST FREIGESPROCHEN, 2 POLIZISTEN VERURTEILT

Das Gericht verkündete sein Urteil: Ein Angeklagter wurde freigesprochen, während zwei Angeklagte wegen „Amtsmissbrauchs“ zunächst zu sechs Monaten Haft verurteilt wurden. Unter Berücksichtigung strafmildernder Umstände wurde das Strafmaß auf jeweils fünf Monate Haft reduziert. Zudem entschied das Gericht, die Urteilsverkündung auszusetzen.