Urteil im Prozess um die Bedrohung des Staatsanwalts Yavuz Engin im Fall der „Neugeborenen-Bande“ gefällt
In dem vor dem 21. Schwurgericht von Bakırköy verhandelten Prozess wurde Mustafa Kemal Zengin, dem vorgeworfen wurde, den Staatsanwalt Yavuz Engin bedroht zu haben, der die Ermittlungen zur sogenannten „Neugeborenen-Bande“ leitete, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten wegen zweier verschiedener Straftaten verurteilt. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für Zengin an.
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Das Urteil im Prozess gegen 13 Angeklagte, darunter Mustafa Kemal Zengin, der den Staatsanwalt Yavuz Engin bedroht hatte, welcher die Ermittlungen zur „Neugeborenen-Bande“ leitete, wurde verkündet. Das Gericht verurteilte den inhaftierten Angeklagten Mustafa Kemal Zengin wegen zwei verschiedener Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Das Gericht verurteilte die nicht inhaftierte Angeklagte Aylin Arslantatar zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, setzte die Vollstreckung des Urteils jedoch zur Bewährung aus.
13 Angeklagte, darunter Mustafa Kemal Zengin, der den Staatsanwalt Yavuz Engin, der die Ermittlungen zur „Neugeborenen-Bande“ leitete, in dessen Büro bedroht hatte, erschienen vor Gericht. Der inhaftierte Angeklagte Mustafa Kemal Zengin sowie der Angeklagte Muhammed Emin Orhan, der wegen eines anderen Delikts inhaftiert ist, nahmen per Video- und Audiosystem (SEGBİS) an der Verhandlung vor dem 21. Schwurgericht von Bakırköy teil. Bei der Verhandlung waren zudem 5 nicht inhaftierte Angeklagte, darunter Aylin Arslantatar, die Nebenklägerin Beyda Nur Danış sowie die Anwälte beider Seiten anwesend.
"YAVUZ IST MEIN FREUND"
Die nicht inhaftierte Angeklagte Aylin Arslantatar erklärte in ihrer Verteidigung: "Yavuz Engin hat mich zum Justizpalast Büyükçekmece gerufen. Ich habe ihn gewarnt, damit ihm kein Schaden zugefügt wird. Wenn es wieder so wäre, würde ich ihn wieder beschützen, Yavuz ist mein Freund. Ich stehe wegen einer Straftat, die ich nicht begangen habe, auf der Anklagebank."
Der inhaftierte Angeklagte Mustafa Kemal Zengin sagte in seiner Verteidigung: "Ich bin nicht der Angeklagte in diesem Fall, sondern das Opfer. Ich bin nicht zum Staatsanwalt gegangen, um die Freilassung von Tuğçe Toptemel, einer der Angeklagten der 'Neugeborenen-Bande', zu erwirken, sondern wegen einer Ungerechtigkeit. Ich akzeptiere die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht und beantrage meine Freilassung." Nach den Plädoyers der Anwälte beantragten die Angeklagten, denen das letzte Wort erteilt wurde, ihren Freispruch.
5 JAHRE UND 6 MONATE HAFTSTRAFE
Das Gericht verkündete sein Urteil und verurteilte den inhaftierten Angeklagten Mustafa Kemal Zengin wegen 'Widerstands gegen die Ausübung eines öffentlichen Amtes' zu 3 Jahren und 6 Monaten sowie wegen 'rechtswidriger Erlangung personenbezogener Daten' des Nebenklägers Halil Emre Yılmaz zu 2 Jahren Haft. Gegen Mustafa Kemal Zengin wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verhängt. Die nicht inhaftierte Angeklagte Aylin Arslantatar wurde wegen 'rechtswidriger Erlangung personenbezogener Daten' des Nebenklägers Halil Emre Yılmaz zu 1 Jahr und 8 Monaten Haft verurteilt, wobei die Urteilsverkündung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während die Fortdauer der Untersuchungshaft für den inhaftierten Angeklagten Mustafa Kemal Zengin angeordnet wurde, wurden 11 weitere Angeklagte von den Vorwürfen freigesprochen.