Urteil im Prozess um Spionagevorwürfe für Israel gefallen

In dem Prozess gegen 57 Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, Informationen an den MOSSAD weitergegeben und Spionage betrieben zu haben, wurden zwei Angeklagte wegen „Beschaffung verbotener Informationen zu Spionagezwecken“ zu jeweils 8 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt, während 35 weitere Angeklagte eine Freiheitsstrafe von jeweils 6 Jahren und 8 Monaten erhielten.

İHA

Der Prozess gegen Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, Aktionen gegen in der Türkei lebende palästinensische Aktivisten sowie gegen Personen zu planen, die der israelischen Palästinapolitik kritisch gegenüberstehen, und für den israelischen Geheimdienst spioniert zu haben, wurde vom 28. Schwurgericht Istanbul abgeschlossen. In der Urteilsverkündung verurteilte das Gericht die Angeklagten Ahmet Koray Özgürün und Alperen Erkut wegen „Beschaffung verbotener Informationen zu Spionagezwecken“ zu jeweils 8 Jahren und 4 Monaten Haft und ordnete die Fortdauer ihrer Untersuchungshaft an.

6 JAHRE UND 8 MONATE HAFT FÜR 35 ANGEKLAGTE

Das Gericht verurteilte 35 Angeklagte wegen desselben Delikts zu jeweils 6 Jahren und 8 Monaten Haft und ordnete für diese Personen ein Ausreiseverbot als richterliche Kontrollmaßnahme an. Zudem sprach das Gericht 19 Angeklagte frei, da es als nicht erwiesen ansah, dass sie den Tatbestand der „Beschaffung verbotener Informationen zu Spionagezwecken“ erfüllt hätten.

DIE ANKLAGESCHRIFT

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift wurde dargelegt, dass der israelische Geheimdienst über internetbasierte mobile Anwendungen ein Online-Operationsteam aus der Ferne aufgebaut habe. Durch dieses Team sollten Ressourcen aus der Ferne beschafft, Geldtransfers an Quellen mittels Live-Kuriere durchgeführt und taktische Aufgaben gegen Ziele vor Ort ausgeführt werden. In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass der erste Kontakt über die für Mobiltelefone verschlüsselten Anwendungen Telegram und WhatsApp, soziale Medien, LinkedIn sowie E-Mail hergestellt wurde. Die Kommunikation sei über operative Telegram- und WhatsApp-Konten aufrechterhalten worden, wobei ausdrücklich keine Video- oder Sprachanrufe getätigt wurden. Zahlungen für die ausgeführten Arbeiten seien über internationale Geldtransferunternehmen, Kryptowährungen, Überweisungsbüros und Live-Kuriere abgewickelt worden. Weiter heißt es in der Anklageschrift, dass für professionell auszuführende Aufgaben Detektive eingesetzt wurden, während für taktische Arbeiten vorwiegend unauffällige Personen herangezogen wurden. Den Detektiven seien Aufgaben wie das Sammeln biografischer Daten, Aufklärungsrecherchen, Foto-/Videodokumentationen, Live-Verfolgung, das Anbringen von Ortungsgeräten, die Suche nach Live-Kurieren und Cyber-Aktivitäten übertragen worden. Die Personen, für die der israelische Geheimdienst tätig war, hätten trotz Erkennens des Grundes, des Ziels, des potenziellen materiellen/immateriellen Schadens und der entstehenden nationalen Sicherheitslücke ihre Aktivitäten fortgesetzt. Obwohl sie die Bemühungen ihrer Kontaktpersonen, ihre Identität zu verbergen, das Ausbleiben von Rechnungen für die Zahlungen sowie die Tatsache, dass Zahlungen trotz ihres Aufenthalts im Ausland über Personen in der Türkei (Live-Kuriere) erfolgten, als verdächtig empfanden, hätten sie ihren finanziellen Gewinn in den Vordergrund gestellt. In der Anklageschrift wurde für die 57 Verdächtigen eine Freiheitsstrafe von jeweils 15 bis 20 Jahren wegen „Beschaffung von Informationen, die geheim bleiben müssen, zu Zwecken der politischen oder militärischen Spionage“ gefordert.