Urteil im Vaterschaftsprozess gegen Uğur Dündar! Erste Stellungnahme liegt vor

Im Vaterschaftsprozess gegen den Journalisten Uğur Dündar wurde das Urteil verkündet.

İHA

Im „Vaterschaftsprozess“, der von einer Person namens D.G. gegen den Journalisten Uğur Dündar angestrengt wurde, ist ein Urteil ergangen. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass Dündar nicht der biologische Vater von D.G. sei.

Während Uğur Dündar und D.G. der Verhandlung vor dem 3. Familiengericht in Isparta nicht beiwohnten, waren die Anwälte beider Parteien anwesend. Der Richter erklärte, dass das Gericht eine Entscheidung treffen werde, und verwies darauf, dass das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) eine DNA-Untersuchung durchgeführt habe und keine Beweise für eine biologische Vaterschaft vorlägen.

Das Gericht verkündete sein Urteil und wies die Klage mit dem Ergebnis ab, dass „Uğur Dündar nicht der biologische Vater von D.G. ist“.

ERSTE STELLUNGNAHME VON UĞUR DÜNDAR NACH DEM URTEIL

Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Dündar über seinen Social-Media-Account und erklärte: „Die DNA-Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin hatte die Behauptung der biologischen Vaterschaft bereits kategorisch widerlegt. Gestern hat das Gericht sein Urteil gefällt und diese unnötige Klage abgewiesen.“

„WIR WERDEN DEN FALL VOR DAS BERUFUNGSGERICHT BRINGEN“

Die Anwälte von D.G., Ahmet Furkan Uludağ und Ferihan Polat, erklärten zu dem Urteil: „Obwohl Dündar so getan hat, als sei der Prozess vollständig abgeschlossen, und dies auch in einigen Tagesprogrammen so dargestellt wurde, bleiben unsere Einwände gegen den DNA-Bericht bestehen. Der DNA-Test und die Berichterstattung wurden nicht verfahrenskonform durchgeführt und sind voller Fehler.

Dies lässt uns vermuten, dass der Bericht nicht der Wahrheit entspricht. Aus diesem Grund werden wir den Fall vor das übergeordnete Gericht, das Berufungsgericht (İstinaf Mahkemesi), bringen. Das Berufungsgericht wird unsere Einwände prüfen und eine Entscheidung treffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: In dem Fall, den die Gegenseite als ‚unnötig‘ bezeichnet, der aber das Leben unseres Mandanten belastet, gibt es noch kein endgültiges Urteil. Unser rechtlicher Kampf geht weiter.“