Urteil zu 139 Teilnehmern der İmamoğlu-Proteste

139 Personen, die an den Demonstrationen in mehreren Städten nach der Ingewahrsamnahme von Ekrem İmamoğlu teilgenommen hatten, wurden vom Gericht freigesprochen, da keine strafbaren Tatbestände festgestellt werden konnten.

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139 Personen, die an den landesweiten Protesten gegen die Ingewahrsamnahme von Ekrem İmamoğlu teilgenommen hatten, mussten sich wegen des Vorwurfs des „Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz“ vor Gericht verantworten. Das 49. Strafgericht erster Instanz in Istanbul entschied auf Freispruch, da die Beweislage nicht ausreichte und keine strafbaren Elemente vorlagen.

Das Gericht wertete im Verlauf des Verfahrens die Verteidigungsschriften und Vorbringen der Angeklagten detailliert aus. In dem Fall, der die Wahl- und Justizagenda lange Zeit beschäftigte, wurde zudem beschlossen, „nach der Aufnahme der SEGBIS-Aufzeichnungen aus den Sitzungen vom 20.06.2025 und 30.06.2025 in die Akten, bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die betreffenden Personen und Institutionen bezüglich der Praktiken zu erstatten, die die Angeklagten als rechtswidrig bezeichnet hatten“.

Die Anwälte der Angeklagten applaudierten dem Urteil nach der Verkündung im Gerichtssaal stehend.