UVP-Entscheidung für Minen in Hatay war aufgehoben worden: Gericht sieht 'kein berechtigtes Interesse'!
Die Anwaltskammer Hatay hatte die Entscheidung des Gouverneursamts Hatay, das für die Eröffnung von Minen erforderliche UVP-Verfahren auszusetzen, vor Gericht gebracht. Das Gericht wies die Klage der Anwaltskammer jedoch ab. Die Kammer hat nun Berufung eingelegt; zudem wurde mitgeteilt, dass eine weitere Klage zu diesem Thema eingereicht werden soll.
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Das Gouverneursamt Hatay hatte nach den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş am 3. August beschlossen, die Pflicht zur Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens (UVP) für die Eröffnung von Minen – einschließlich des Baus von Anlagen, die die Umwelt belasten könnten – in bestimmten Gebieten der Stadt aufzuheben. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass Engpässe bei der Beschaffung von mineralischen Materialien für den Wiederaufbau der Stadt nach dem Erdbeben vermieden werden sollten.
Laut einem Bericht von Cengiz Karagöz in der Zeitung Cumhuriyet hat die Anwaltskammer Hatay diese Entscheidung des Gouverneursamts gerichtlich angefochten. In der Klage wurde argumentiert, dass die Aufhebung des Beschlusses des lokalen Umweltausschusses des Gouverneursamts Hatay durch die Direktion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel des Gouverneursamts Hatay gegen den Grundsatz der Parallelität von Befugnis und Verfahren verstoße. Aus diesem Grund wurde die Aussetzung der Vollziehung der betreffenden Maßnahme beantragt.
ENTSCHEIDUNG IN BERUFUNG GEGANGEN
Das 3. Verwaltungsgericht Hatay wies die Klage der Anwaltskammer Hatay jedoch ab. In der Urteilsbegründung wurde erklärt, dass die Anwaltskammer Hatay in diesem Fall kein berechtigtes Interesse habe.
In der Entscheidung heißt es:
“In der Rechtsprechung wird der Begriff des 'Interesses' als die Verbindung oder Beziehung zwischen dem Kläger und dem angefochtenen Verwaltungsakt definiert. Wenn eine legitime, aktuelle und ernsthafte Beziehung zwischen dem Verwaltungsakt und der klagenden Person besteht, wird ein berechtigtes Interesse anerkannt; darüber hinaus wird die Bedingung der Verletzung eines subjektiven Rechts gefordert.”
Die Anwaltskammer Hatay hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Zudem wurde bekannt, dass gemeinsam mit allen Anspruchsberechtigten und Umweltschützern in der Region eine weitere Klage zu diesem Thema eingereicht werden soll.