Veranstaltungsverbote in Istanbul am 'Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen'

Das Gouverneursamt Istanbul hat Veranstaltungen zum 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, in den Gebieten Beyoğlu und Taksim untersagt. Es wurden keine alternativen Routen für die Veranstaltungen vorgeschlagen; das Verbot gilt vom 25. bis zum 26. November.

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Das Gouverneursamt Istanbul hat für die am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, in Beyoğlu geplanten Veranstaltungen ein Verbot erlassen. In der Erklärung wurde angeführt, dass die Veranstaltungen nicht genehmigt seien und das Risiko von Provokationen durch Terrorgruppen sowie eine Störung der öffentlichen Ordnung bestehe.

BETONUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT DURCH DAS GOUVERNEURSAMT

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde darauf hingewiesen, dass das Gebiet, in dem die Veranstaltungen stattfinden sollten, sensible Bereiche wie historische und touristische Orte, ausländische Konsulate und Gotteshäuser umfasst. Zu den Hauptgründen für das Verbot zählten die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung möglicher Provokationen und die Vorbeugung von Straftaten.

Bemerkenswerte Details in der Erklärung des Gouverneursamtes

Das Gouverneursamt Istanbul betonte, dass für die Veranstaltungen, zu denen über soziale Medien aufgerufen wurde, keine erforderlichen Genehmigungen eingeholt worden seien. In der Erklärung hieß es, das Verbot werde „zum Schutz der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung von Straftaten und zur Sicherung der Rechte Dritter“ angewandt.

VERBOT GILT VOM 25. BIS 26. NOVEMBER

Das vom Gouverneursamt verkündete Verbot beginnt am 25. November um 00:01 Uhr und dauert bis zum 26. November um 23:59 Uhr. Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf den Taksim-Platz und die İstiklal-Straße, sondern umfasst auch alle umliegenden Gebiete.

KEINE ALTERNATIVEN ROUTEN FÜR VERANSTALTUNGEN GENANNT

Während keine Alternativen für Routen angeboten wurden, auf denen Versammlungen und Demonstrationszüge hätten stattfinden können, wurde der Geltungsbereich des Verbots weit gefasst. Die Behörden bezeichneten die getroffene Entscheidung als notwendig im Hinblick auf die „öffentliche Sicherheit und den Schutz der allgemeinen Ordnung“.