Verbot für den Verkauf von National-Lotterielosen vor Moscheen in Istanbul
In einem vom Gouverneursamt Istanbul herausgegebenen Rundschreiben zum Verkauf von National-Lotterielosen heißt es: „Um sicherzustellen, dass unsere Bürger die Moscheen bestmöglich nutzen können und ihre Gebete in Ruhe verrichten können, wird der Verkauf von National-Lotterielosen und anderen Glücksspielen in den Innenhöfen, an den Eingängen und in den Gärten von Moscheen nicht gestattet.“
İHA
Das Gouverneursamt Istanbul hat ein Rundschreiben zum Verkauf von National-Lotterielosen veröffentlicht. Darin wird darauf hingewiesen, dass mit dem nahenden Jahreswechsel der Verkauf von National-Lotterielosen und anderen Glücksspielen zugenommen habe und dem Gouverneursamt Beschwerden darüber zugegangen seien, dass diese Verkäufe auch in den Innenhöfen und vor den Eingängen von Gebetshäusern stattfänden.
In dem Rundschreiben, in dem auf die Verordnung der Generaldirektion der Nationalen Lotterieverwaltung über den Ticketverkauf, Ziehungen und Preisgelder sowie auf die Bestimmungen für Hauptvertreter und Händler verwiesen wird, heißt es: „Moscheen als Orte der Anbetung sind Stätten, die von Menschen jeden Alters – ob Frauen oder Männer, jung oder alt – problemlos besucht werden können, um dort ihre Gebete zu verrichten. Es ist grundlegend, dass Moscheen als Zentren für Anbetung, Bildung, Lehre und Kultur genutzt werden. Um sicherzustellen, dass unsere Bürger die Moscheen bestmöglich nutzen können und ihre Gebete in Ruhe verrichten können, wird der Verkauf von National-Lotterielosen und anderen Glücksspielen in den Innenhöfen, an den Eingängen und in den Gärten von Moscheen nicht gestattet. Ich bitte Sie höflichst, unter der Koordination unserer Bezirksgouverneure durch die lokalen Behörden, die allgemeine Polizei und die Ordnungsämter die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die Kontrollen zu verstärken und sicherzustellen, dass es bei der Umsetzung zu keinerlei Störungen kommt.“