Verbot nach Aufrufen zu "kurdischen Sprachrechten": Gouverneursamt erlässt 7-tägiges Demonstrationsverbot

In einer Erklärung des Gouverneursamts von Kocaeli heißt es, dass aufgrund von Beiträgen in sozialen Medien, in denen der Vorsitzende und Mitglieder des "Vereins der kurdischen Sprachbewegung" dazu aufriefen, zur Unterstützung von "Forderungen nach kurdischen Sprachrechten" von der Provinzgrenze aus nach Ankara zu marschieren, alle Demonstrationen und Veranstaltungen in der Stadt für 7 Tage untersagt wurden.

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In Kocaeli wurden Demonstrationen, Versammlungen an offenen und geschlossenen Orten, Presseerklärungen, Sitzstreiks, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern sowie ähnliche Aktionen und Veranstaltungen für einen Zeitraum von 7 Tagen verboten.

In der Erklärung des Gouverneursamts wurde darauf hingewiesen, dass in sozialen Medien Beiträge des Vorsitzenden und der Mitglieder des "Vereins der kurdischen Sprachbewegung" (Kürt Dili Hareketi Derneği) festgestellt wurden, in denen zu einem Marsch nach Ankara aufgerufen wurde, um auf "Forderungen nach kurdischen Sprachrechten" aufmerksam zu machen.

In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass zur 'Gewährleistung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zum Schutz der allgemeinen öffentlichen Sicherheit' bestimmte Entscheidungen getroffen wurden. In der Erklärung heißt es weiter:

"Gemäß den Bestimmungen der Artikel 11 (a) und (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie Artikel 17 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 sind innerhalb der Provinzgrenzen von Kocaeli alle Arten von Aktionen und Veranstaltungen (Marsch, Versammlungen an offenen und geschlossenen Orten, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Aufstellen von Ständen, Unterschriftenkampagnen, Errichten von Zelten, Anzünden von Fackeln, Verteilen von Flugblättern/Handzetteln und Broschüren, Protestaktionen und Ähnliches) sowie die Einreise von Fahrzeugen und Personen, die zur Unterstützung dieser Aktionen anreisen, für einen Zeitraum von 7 Tagen, vom 31. Oktober um 00.01 Uhr bis zum 6. November um 23.59 Uhr, untersagt."