Verbot von Servicegebühren, Tischgebühren und Gedeckpreisen in Restaurants im Amtsblatt veröffentlicht

Es wurde untersagt, in Restaurants Gebühren unter dem Namen Servicegebühr, Tischgebühr oder Gedeckpreis zu erheben. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

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Die Zahl der Beschwerden über Praktiken in einigen Restaurants, bei denen Tischgebühren, zusätzliche Servicegebühren oder Gedeckpreise erhoben wurden, hatte zugenommen.

Die Behörden sind gegen Praktiken vorgegangen, die zu ungerechtfertigten Gewinnen führten.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden Praktiken in Restaurants, bei denen Gebühren unter dem Namen Servicegebühr, Tischgebühr oder Gedeckpreis erhoben werden, offiziell verboten.

In der im Amtsblatt vom 30. Januar 2026 veröffentlichten Entscheidung heißt es:

„Falls neben den in der Tarif- und Preisliste aufgeführten Preisen unter irgendeinem Namen eine weitere Gebühr erhoben wird, muss dies in der Tarif- und Preisliste ausgewiesen werden. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 51 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 vom 22.05.2003 darf jedoch in Lokalen, Cafés, Restaurants, Konditoreien und ähnlichen Betrieben, die Speisen und Getränke anbieten, vom Verbraucher keine zusätzliche Zahlung unter dem Namen Servicegebühr, Tischgebühr, Gedeckpreis oder ähnlichen Bezeichnungen verlangt werden.“