Verbot von SMA-Spendenständen durch das Gouverneursamt Istanbul
Das Gouverneursamt Istanbul hat bekannt gegeben, dass SMA-Spendenstände an öffentlichen Orten und U-Bahn-Ausgängen, bei denen lautstarke Durchsagen gemacht werden, verboten sind.
İHA
Das Gouverneursamt Istanbul hat angekündigt, dass Spendenstände, die zur Deckung der Behandlungskosten von Babys mit SMA eingerichtet wurden und bei denen lautstarke Durchsagen erfolgen, verboten sind.
In der Erklärung heißt es: "Wie bekannt ist, werden Anträge auf Spendensammlungen zur Deckung der Behandlungskosten für Spinale Muskelatrophie (SMA) und Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) von den Gouverneursämtern im Rahmen des Spendensammelgesetzes Nr. 2860 genehmigt, nachdem die erforderlichen Prüfungen und rechtlichen Verfahren abgeschlossen wurden.
Infolge von Beschwerden und Hinweisen, die bei unserem Gouverneursamt eingegangen sind, sowie durch Recherchen aus offenen Quellen wurde festgestellt, dass in Bezug auf SMA/DMD-Patienten Spendenstände auf Straßen, Plätzen, an U-Bahn-Eingängen und ähnlichen Orten aufgestellt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass Familienmitglieder, Verwandte und Freunde, die keine Genehmigung für die Spendensammlung besitzen, agieren, um große Menschenmengen zu erreichen, und dass ununterbrochen lautstarke/störende Durchsagen gemacht werden", so die Erklärung.
"LAUTSTARKE SPENDENSAMMELAKTIVITÄTEN WERDEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEDULDET"
In der Erklärung, in der betont wurde, dass lautstarke Spendenaktivitäten in ganz Istanbul nicht gestattet werden, heißt es weiter: "Gemäß Artikel 5 des Spendensammelgesetzes Nr. 2860 ist festgelegt, dass Spenden durch Quittungen, das Aufstellen von Boxen an bestimmten Orten, die Eröffnung von Bankkonten, die Ausgabe von Spendenmarken, die Organisation von Warenlotterien, kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Ausflüge und Unterhaltungsveranstaltungen oder durch die Nutzung von Systemen zur automatischen oder elektronischen Datenverarbeitung gesammelt werden können. Das Aufstellen von Boxen ist als Form der Spendensammlung aufgeführt, der Begriff 'Stand' wird nicht erwähnt. In unserer Provinz werden lautstarke Spendensammelaktivitäten unter keinen Umständen geduldet. Unabhängig davon, ob für die Spendensammlungen zugunsten von SMA/DMD-Patienten eine Standgenehmigung vorliegt, werden in Bezug auf die durchgeführten Spendensammelaktivitäten:
An U-Bahn-Ein- und Ausgängen sowie unter Brücken und an Fußgängerüberführungen,
An Haltestellen und Stationen des öffentlichen Nahverkehrs,
Auf Straßen, Gassen, Basaren, Märkten und Plätzen,
An überfüllten Orten, die den Fußgängerverkehr und den Verkehrsfluss behindern,
An Orten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, werden alle Stände entfernt und eine erneute Errichtung nicht gestattet.
In diesem Rahmen werden die zuständigen Einheiten, insbesondere die Polizei- und Ordnungsbehörden, ihre Kontrolltätigkeiten verstärken. Sollten bei den Kontrollen Personen festgestellt werden, die dem zuwiderhandeln, werden Maßnahmen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergriffen", hieß es.