Verdächtiger, der den Gendarmerie-Unteroffizier Çangır tötete, wurde inhaftiert
Bei einer Verkehrskontrolle auf der Strecke Ordu-Giresun in der Nähe der Divane-Moschee in der vergangenen Woche war A.T. mit seinem Motorrad vor der Gendarmerie geflohen und hatte dabei den Gendarmerie-Unteroffizier Çangır erfasst und getötet. Der Motorradfahrer, der den Gendarmerie-Unteroffizier Mehmet Fatih Çangır (27) angefahren und damit dessen Tod verursacht hatte, wurde inhaftiert.
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Der Motorradfahrer A.T., der in der vergangenen Woche an einem Kontrollpunkt im Bezirk Gülyalı in Ordu den Gendarmerie-Unteroffizier Mehmet Fatih Çangır erfasst und dessen Tod verursacht hatte, wurde dem Gericht vorgeführt.
Nach dem Vorfall wurde der Fahrer A.T. (27) in das staatliche Krankenhaus von Ordu eingeliefert und nach seiner Behandlung zur Gendarmerie gebracht.
MEHR ALS 20 VERKEHRSSTRAFEN BEKANNT GEWORDEN
A.T. wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bei der Gendarmerie dem Gericht überstellt. Während der Überführung des Verdächtigen waren vor dem Gerichtsgebäude umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen durch die Gendarmerie zu beobachten. Es wurde bekannt, dass A.T. bereits mehr als 20 Verkehrsstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein und Flucht vor Kontrollpunkten erhalten hatte und zudem wegen Alkohol- und Drogenkonsums bestraft worden war.
WAS WAR PASSIERT?
Während einer Verkehrskontrolle durch die Zentrale Gendarmerie-Wache des Bezirkskommandos Gülyalı am 18. September auf der Strecke Ordu-Giresun in der Nähe der Divane-Moschee sollte das Motorrad mit dem Kennzeichen 07 GU 227 unter der Führung von A.T. angehalten werden. Der Motorradfahrer hielt nicht an und erfasste den am Straßenrand stehenden Gendarmerie-Unteroffizier Çangır (27).
Der schwer verletzte Çangır verstarb im Krankenhaus, in das er eingeliefert worden war; der Fahrer A.T. wurde festgenommen.
INHAFTIERT
A.T. wurde nach Abschluss der Maßnahmen bei der Gendarmerie dem Gericht vorgeführt. Der Verdächtige, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Gendarmerie zum Gericht gebracht wurde, wurde vom zuständigen Haftrichter inhaftiert.