Verdächtiger nach Angriff auf CHP-Parteigebäude in Keçiören inhaftiert
Der nach dem Angriff auf das Gebäude des CHP-Bezirksverbands Keçiören in Ankara festgenommene M.G. wurde wegen „bewaffneter Bedrohung“ und „Beschädigung öffentlicher Gebäude“ in Untersuchungshaft genommen.
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Nach dem Angriff auf das Gebäude, in dem sich der Bezirksverband der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) im Bezirk Keçiören in Ankara befindet, wurde der als Täter identifizierte M.G. von Polizeikräften gefasst und festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Vernehmung wurde M.G. der Justiz überstellt, wo die staatsanwaltschaftliche Befragung stattfand.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Inhaftierung des Verdächtigen wegen „Beschädigung von Gebäuden, Einrichtungen oder Gegenständen politischer Parteien oder Berufsverbände“ sowie „bewaffneter Bedrohung“ und leitete ihn an den zuständigen Bereitschaftsrichter weiter.
Während der Verdächtige M.G. vor Gericht die Aussage verweigerte, erklärte sein Anwalt, dass ein rechtsmedizinisches Gutachten zur Schizophrenie-Erkrankung seines Mandanten vorliege, und forderte dessen Einweisung in eine medizinische Einrichtung. Das Gericht entschied jedoch unter Verweis auf die vorliegenden Videoaufnahmen und Zeugenaussagen aufgrund eines „dringenden Tatverdachts“ auf Untersuchungshaft.
Der Vorfall hatte sich am 27. April im CHP-Bezirksverband Keçiören ereignet. Nach dem Angriff hatte der CHP-Provinzverband Ankara eine Erklärung abgegeben und betont: „Wir kennen diese dunkle Gesinnung und den Willen dahinter nur allzu gut.“