Verfahren gegen Halk-TV-Moderatoren wegen „öffentlicher Beleidigung des Präsidenten“! Haftstrafen gefordert
Gegen den Chefredakteur von Halk TV, Suat Toktaş, sowie die Journalisten Mehmet Tezkan und İbrahim Kahveci wurde ein Verfahren wegen „öffentlicher Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet. In der Anklageschrift wird eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu vier Jahren und acht Monaten gefordert.
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Aufgrund ihrer Kommentare bei Halk TV wurde gegen den Chefredakteur des Senders, Suat Toktaş, sowie die Journalisten Mehmet Tezkan und İbrahim Kahveci ein Verfahren wegen „öffentlicher Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet. Für die drei Personen wird eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu vier Jahren und acht Monaten gefordert.
In der von der Ermittlungsbehörde für Pressedelikte der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy erstellten Anklageschrift ist der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan als Kläger aufgeführt, während Toktaş, Tezkan und Kahveci als Angeklagte geführt werden.
In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die drei Journalisten am 23. September 2024 als Kommentatoren an der Sendung „Seda Selek ile Neden Sonuç“ teilnahmen; dabei wurden insbesondere die Äußerungen von İbrahim Kahveci gegenüber Erdoğan angeführt.
Suat Toktaş erklärte, dass er als verantwortlicher Leiter des Senders mit strafrechtlicher Verantwortung konfrontiert sei. In seiner in der Anklageschrift enthaltenen Aussage betonte er, dass das Hauptthema der Sendung die israelische Politik gewesen sei und der Präsident nur in einem kurzen Abschnitt zur Sprache gekommen sei. Toktaş argumentierte, dass die verwendeten Ausdrücke nicht als Beleidigung, sondern im Rahmen der Grenzen der Kritik zu bewerten seien.
Mehmet Tezkan gab an, während der Diskussionen über den Nahen Osten das Beispiel Israel eingebracht zu haben, und als der Vergleich zwischen Hitler und Netanjahu gezogen wurde, habe er den Satz „Beide sind gleich“ geäußert. In seiner Erklärung betonte er, dass seine Worte im Rahmen der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit blieben und er keinerlei Absicht zur Beleidigung gehabt habe.
Auch İbrahim Kahveci erklärte, er habe in der Sendung lediglich seine Ansichten zu aktuellen Entwicklungen dargelegt; seine Äußerungen enthielten keine Beleidigungen und müssten vollständig im Rahmen der Meinungsfreiheit bewertet werden.
In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde für die drei Journalisten wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung des Präsidenten“ eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu vier Jahren und acht Monaten gefordert. Die Akte wurde an das 18. Strafgericht erster Instanz in Bakırköy übermittelt und vom Gericht angenommen.