Verfassungsgericht beschließt Finanzprüfung für 9 politische Parteien

Das Verfassungsgericht hat die Finanzberichte von 9 politischen Parteien aus verschiedenen Jahren geprüft; das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass die Einnahmen- und Ausgabentabellen aller Parteien den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat seine Entscheidungen zur Finanzprüfung verschiedener politischer Parteien im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen dieser Beschlüsse wurden die Jahresabschlüsse von 9 Parteien aus unterschiedlichen Jahren untersucht.

Im Zuge des Prüfungsverfahrens wurden die Konten der Yeniden Refah Partisi, der Çoğulcu Demokrasi Partisi, der Vatan Partisi, der Vatanseverler Partisi, der Al Sancak Partisi und der Bağımsızlık Partisi für das Jahr 2021 geprüft. Zudem wurden die Finanzunterlagen der Demokrasi ve Atılım Partisi (DEVA) für die Jahre 2021 und 2022 sowie die der Emekçi Hareket Partisi und der Liberal Demokrat Partisi für das Jahr 2022 untersucht.

Das höchste Gericht kam nach der Bewertung zu dem Schluss, dass die Jahresabschlüsse der genannten Parteien für die betreffenden Zeiträume auf Grundlage der vorliegenden Informationen und Dokumente korrekt und ausgeglichen sind. Die Prüfungen ergaben zudem, dass die Konten dem Gesetz über politische Parteien Nr. 2820 entsprechen.