Verfassungsgericht beschließt Strafanzeige gegen Saadet Partisi
Das Verfassungsgericht (AYM) hat seine Entscheidungen zur Finanzkontrolle politischer Parteien im Amtsblatt veröffentlicht.
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Das AYM stellte fest, dass die Saadet Partisi für ihre Jahresabschlussrechnung 2023 keine nachvollziehbare Buchführung und Dokumentation erstellt hat, und beschloss, bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige zur Einleitung rechtlicher Schritte zu erstatten.
Zu den Entscheidungen gehörte auch die Prüfung der Konten der Saadet Partisi.
Das AYM hielt fest, dass infolge der Prüfung der Jahresabschlussrechnung 2023 der Saadet Partisi keine für das Verfassungsgericht nachvollziehbare Buchführung und Dokumentation erstellt wurde.
Das AYM stellte fest, dass dies Handlungen darstelle, die eine Prüfung und Untersuchung von Einnahmen und Ausgaben außerhalb der Buchführung verhinderten, und beschloss, bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige zur Einleitung rechtlicher Schritte zu erstatten.
Da die Prüfung des Kontos der Parteizentrale der Saadet Partisi nicht durchgeführt werden konnte, entschied das AYM einstimmig, dass die Annahme der Jahresabschlussrechnung 2023 der Partei nicht möglich sei.