Verfassungsgericht bestätigt Regelung zu 'Straßentieren': Antrag auf Aufhebung abgelehnt
Das Verfassungsgericht hat den Antrag auf Aufhebung der Änderungen im Tierschutzgesetz, die auch die in der Öffentlichkeit umstrittenen Regelungen zu herrenlosen Tieren enthalten, einstimmig abgelehnt.
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Das Verfassungsgericht (AYM) hat eine kritische Entscheidung zum "Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und einiger anderer Gesetze" getroffen, das seit langem in der Öffentlichkeit diskutiert wird und neue Regelungen zu herrenlosen Tieren enthält.
Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung der besagten Gesetzesänderungen einstimmig zurückgewiesen.
DAS GESETZ WAR 2024 IN KRAFT GETRETEN
Das betreffende Gesetz wurde 2024 von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet und trat in Kraft. Das Gesetz hatte insbesondere aufgrund der Bestimmungen, die das Einfangen herrenloser Straßentiere, deren Unterbringung in Tierheimen und in notwendigen Fällen die Euthanasie ermöglichen, für Diskussionen gesorgt.
POLIZEIEINSATZ GEGEN TIERFREUNDE!
Bürger, die seit den Morgenstunden vor dem Verfassungsgericht auf die Entscheidung warteten, hatten durch Slogans und eine Presseerklärung zur Aufhebung des Gesetzes aufgerufen. Nach der Ablehnung des Aufhebungsantrags durch das Verfassungsgericht protestierten die Bürger gegen die Entscheidung.