Verfassungsgericht bremst „unbegrenzte“ Befugnisse von TMSF und Vermögensfonds
Das Verfassungsgericht hat einige Befugnisse des türkischen Vermögensfonds und des TMSF für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
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Das Verfassungsgericht (AYM) hat auf Antrag der Republikanischen Volkspartei (CHP) entschieden, dass bestimmte Befugnisse des türkischen Vermögensfonds (Türkiye Varlık Fonu) und des Einlagensicherungsfonds (TMSF) verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung führte zur Aufhebung einiger Artikel der Gesetze, die die Befugnisse dieser Fonds regeln.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schränkt die weitreichenden Befugnisse des TMSF über Unternehmen, für die er als Treuhänder eingesetzt wurde, sowie die Privilegien des türkischen Vermögensfonds ein. Das Gericht hat der Regierung eine Frist von 9 Monaten eingeräumt, um diese Regelungen mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Sollte innerhalb dieser Frist keine neue gesetzliche Regelung getroffen werden, können die dem Vermögensfonds unterstellten Unternehmen nicht ohne Aufsicht bleiben und werden der Gesetzgebung für staatliche Wirtschaftsunternehmen (KİT) unterstellt.