Verfassungsgericht entscheidet auf Rechtsverletzung bei Putschisten-General

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Recht auf ein faires Verfahren des Generalmajors Atilla Darendeli, der wegen seiner Beteiligung am Putschversuch vom 15. Juli zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen verurteilt wurde, durch die Einschränkung seines Verteidigungsrechts verletzt wurde.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat eine wichtige Entscheidung im Fall des Generalmajors Atilla Darendeli, dem ehemaligen Kommandeur des 2. kombinierten Luftoperationszentrums, getroffen, der wegen seiner Beteiligung am Putschversuch vom 15. Juli zu einer lebenslangen Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen verurteilt wurde, nachdem dieses Urteil vom Kassationshof bestätigt worden war. 

Das Verfassungsgericht entschied, dass das Recht auf ein faires Verfahren aufgrund der Einschränkung von Darendelis Verteidigungsrecht verletzt wurde.

Darendeli, der beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt hatte, machte geltend, dass sein Antrag, eine ausführliche Verteidigung vorzubringen und Beweise vorzulegen, in der Hauptverhandlung abgelehnt worden sei. Stattdessen sei seine Aussage per SEGBİS (Audio- und Video-Informationssystem) aufgenommen worden, was letztlich zu seiner Verurteilung geführt habe.

Das Verfassungsgericht bewertete es als Verletzung des durch Artikel 36 der Verfassung garantierten Rechts auf ein faires Verfahren, dass das erstinstanzliche Gericht Darendelis Antrag auf persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung ablehnte und das Verfahren fortsetzte, wobei es mit der Begründung, SEGBİS widerspreche nicht dem Unmittelbarkeitsgrundsatz, in der 11. Sitzung das Plädoyer entgegennahm und in der 13. Sitzung das Urteil fällte.

'BEDEUTET KEINEN FREISPRUCH'

Das Verfassungsgericht betonte, dass die Entscheidung über die Rechtsverletzung nicht bedeute, dass der Angeklagte freigesprochen sei. In der Entscheidung wurde dargelegt, dass dies nicht zwangsläufig bedeute, dass im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens zur Erfüllung der Anforderungen des Urteils ein Freispruch erfolgen müsse.

Das Gericht stellte fest, dass nach der Beweiswürdigung im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens ein ähnliches oder ein anderes Ergebnis erzielt werden könne.

Der Beschwerdeführer Darendeli hatte zudem erklärt, dass sein Antrag, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu hinterfragen und widersprüchliche Punkte aufzudecken, ohne Begründung abgelehnt worden sei und ihm die Möglichkeit verwehrt worden sei, einige Zeugen zu befragen, was ihn gegenüber der Anklagebehörde in eine benachteiligte Position gebracht habe.