Verfassungsgericht entscheidet über Entschädigung für Merdan Yanardağ
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Inhaftierung des Journalisten Merdan Yanardağ aufgrund seiner Äußerungen im Jahr 2023 eine Verletzung seiner Grundrechte darstellt, und sprach ihm eine Entschädigung zu.
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Das Verfassungsgericht (AYM) kam zu dem Schluss, dass die Inhaftierung des Journalisten Merdan Yanardağ aufgrund seiner Äußerungen bei TELE1 im Jahr 2023 das "Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt" hat. Im Einklang mit dieser Entscheidung wurde Yanardağ eine Entschädigung in Höhe von 166.500 Lira für immateriellen Schaden zugesprochen und die Übermittlung des Urteils an das 30. Schwurgericht in Istanbul angeordnet.
In der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde festgestellt, dass die Äußerungen Yanardağs über den PKK-Führer Abdullah Öcalan nicht den Tatbestand der "Verherrlichung, Förderung oder Legitimierung einer bewaffneten Terrororganisation" erfüllten. Das Gericht betonte, dass in Yanardağs Worten "keine Verherrlichung von Zwang, Gewalt oder Drohungen" enthalten sei.
Das Gericht erklärte, dass bei einer Bewertung der Aussagen Yanardağs im Kontext kein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliege. Daher wurde geschlussfolgert, dass die Inhaftierung im Hinblick auf die Grundrechte und Freiheiten unverhältnismäßig war.