Verfassungsgericht entscheidet über Regelung zu Notaren
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat die Aufhebung der Regelung zu Disziplinarstrafen für Notare beschlossen. Die betreffenden Bestimmungen wurden mit der Begründung für nichtig erklärt, dass sie nicht „hinreichend klar und vorhersehbar“ seien.
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Wie aus der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, hat das Verfassungsgericht (AYM) die Regelung zu Disziplinarstrafen für Notare aufgehoben. Die betreffenden Bestimmungen wurden mit der Begründung für nichtig erklärt, dass sie nicht „hinreichend klar und vorhersehbar“ seien. Es wurde mitgeteilt, dass die Aufhebungsentscheidungen in 9 Monaten in Kraft treten werden.
Das Verfassungsgericht (AYM) erklärte, dass es die Artikel 125 und 126 des Notargesetzes für verfassungswidrig hält.
Laut der im heutigen Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hatte das 20. Verwaltungsgericht Ankara im Rahmen eines Verfahrens zur Aufhebung einer gegen einen Notar verhängten Verwarnung die Verfassungswidrigkeit von Artikel 126 des Notargesetzes geltend gemacht und einen entsprechenden Aufhebungsantrag gestellt.
In dem Antrag wurde dargelegt, dass nicht klar und deutlich definiert sei, welche Handlungen mit Disziplinarstrafen geahndet werden, und dass keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleistet sei.
Das höchste Gericht entschied, auch den mit Artikel 126 in Zusammenhang stehenden Artikel 125 zu prüfen.
Das AYM beschloss die Aufhebung der Bestimmung in Artikel 125, die besagt: "Gegen Notare, die Handlungen begehen, die dem Ansehen und der Würde des Berufs widersprechen, ihre Aufgaben nicht oder fehlerhaft erfüllen oder Handlungen begehen, die das für die Ausübung ihres Amtes erforderliche Vertrauen erschüttern, werden zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Notardienstleistungen je nach Art und Schwere des Sachverhalts die im folgenden Artikel aufgeführten Disziplinarstrafen verhängt."
Das höchste Gericht ordnete zudem die Aufhebung der Regelung in Artikel 126 an, die die für Notare vorgesehenen Strafen "Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, vorübergehende Amtsenthebung und Ausschluss aus dem Beruf" festlegt.
Die Aufhebungsentscheidungen treten in 9 Monaten in Kraft.