Verfassungsgericht erstattet Strafanzeige gegen 5 politische Parteien

Das Verfassungsgericht hat Strafanzeige gegen die Yükseliş Partisi, die Devlet Partisi, die Turan Hareketi Partisi, die Gelişim ve Demokrasi Partisi sowie die Uyanış Partisi erstattet. Das Gericht forderte das Gouvernement Ankara auf, rechtliche Schritte gegen die Parteien einzuleiten.

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Das Verfassungsgericht hat im Rahmen seiner Finanzprüfung Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara gegen 5 politische Parteien erstattet.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung hat das Verfassungsgericht die Jahresabschlüsse der Yükseliş Partisi, der Devlet Partisi, der Turan Hareketi Partisi, der Gelişim ve Demokrasi Partisi sowie der Uyanış Partisi für die Jahre 2020, 2021 und 2022 geprüft.

Das Gericht entschied einstimmig, dass die Abschlüsse der Yükseliş Partisi und der Gelişim ve Demokrasi Partisi für das Jahr 2021, der Devlet Partisi für das Jahr 2022, der Turan Hareketi Partisi für die Jahre 2020 und 2021 sowie der Uyanış Partisi für die Jahre 2021 und 2022 nicht akzeptiert werden können.

Das Verfassungsgericht ordnete die Erstattung einer Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara an, um rechtliche Schritte gegen die genannten 5 politischen Parteien einzuleiten. Begründet wurde dies mit dem "Fehlen einer rechenschaftspflichtigen Buchführung und Dokumentenordnung", der "Durchführung von Einnahmen und Ausgaben außerhalb der offiziellen Buchhaltung" sowie "Handlungen, die die Prüfung und Untersuchung behindern".

Das Gericht forderte zudem das Gouvernement Ankara auf, rechtliche Schritte gegen die Devlet Partisi, die Uyanış Partisi, die Turan Hareketi Partisi und die Gelişim ve Demokrasi Partisi einzuleiten, da diese die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt hatten.