Verfassungsgericht erstattet Strafanzeige gegen 7 politische Parteien wegen Behinderung der Finanzprüfung

Das Verfassungsgericht hat beschlossen, bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Parteien Dayatmasız Yaşam Partisi, As Parti, Anadolu Birliği Partisi, Ayyıldız Partisi, Yeni Yol Partisi, Doğuş Partisi und Liberal Parti zu erstatten, da diese die Finanzprüfung ihrer Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 behindert haben.

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Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts (AYM) zur Finanzprüfung von 7 politischen Parteien wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Den Beschlüssen zufolge wurde die Finanzprüfung der Parteien Dayatmasız Yaşam Partisi, As Parti, Anadolu Birliği Partisi, Ayyıldız Partisi, Yeni Yol Partisi, Doğuş Partisi und Liberal Parti für das Jahr 2021 durchgeführt.

Das höchste Gericht stellte fest, dass es diesen Parteien nicht gelungen sei, für ihre Jahresabschlüsse 2021 eine gegenüber dem Verfassungsgericht rechenschaftspflichtige Buchführung und Dokumentation zu erstellen. Zudem wurde festgelegt, dass die Durchführung von Einnahmen und Ausgaben außerhalb der offiziellen Buchhaltung Handlungen darstelle, die die Prüfung und Untersuchung behindern, weshalb eine Prüfung der Konten der Parteizentralen nicht möglich gewesen sei.

Das Gericht beschloss einstimmig, bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen die Parteiverantwortlichen zu erstatten, um rechtliche Schritte gemäß dem Gesetz über politische Parteien Nr. 2820 einzuleiten.