Verfassungsgericht prüft Regelung, die Millionen von Autofahrern betrifft

Die Geldstrafe in Höhe von 180.000 Lira sowie das 60-tägige Verkehrsverbot für Fahrer, die andere Fahrzeuge im Straßenverkehr verfolgen oder aus ihrem Fahrzeug aussteigen, um einzugreifen, wurden vor das Verfassungsgericht gebracht. Das höchste Gericht wird den Antrag auf Aufhebung in seiner Sitzung am 25. Juni behandeln.

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Die Regelung, die Sanktionen gegen aggressives Verhalten im Straßenverkehr verschärft, liegt nun dem Verfassungsgericht vor. Das 2. Friedensgericht in Bodrum hat im Rahmen eines laufenden Verfahrens einen Antrag auf Aufhebung gestellt, mit der Begründung, dass einige Bestimmungen verfassungswidrig seien.

Das Gericht beantragte beim Verfassungsgericht die Aufhebung und den vorläufigen Stopp einiger Artikel des Gesetzes Nr. 7574, das Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vornimmt und die Strafen verschärft.

GELDSTRAFE VON 180.000 LIRA UND VERKEHRSVERBOT SIND DISKUSSIONSTHEMA

In dem Antrag wurde die Aufhebung der verwaltungsrechtlichen Geldstrafe in Höhe von 180.000 Lira gefordert, die gegen Fahrer verhängt wird, die andere Fahrzeuge im Straßenverkehr beharrlich verfolgen oder zu diesem Zweck aus ihrem Fahrzeug aussteigen.

Darüber hinaus wurde die Aufhebung der Bestimmung gefordert, die es ermöglicht, die Fahrzeuge der betreffenden Fahrer für einen Zeitraum von 60 Tagen aus dem Verkehr zu ziehen, da diese als verfassungswidrig angesehen wird.

ERSTE BEWERTUNG ERFOLGT AM 25. JUNI

Das Verfassungsgericht wird den Antrag in seiner Tagesordnungssitzung am 25. Juni behandeln. Sollten keine Mängel im Antrag vorliegen, wird der Aufhebungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt in der Sache verhandelt und entschieden.