Verfassungsgericht stellt 'Verletzung' fest: Zugangssperre für Bericht über 'unrechtmäßige Ernennung' aufgehoben

Das Verfassungsgericht entschied auf eine "Verletzung der Meinungsfreiheit" und hob die 2017 verhängte Zugangssperre für Berichte mit dem Titel "Die parteiische Justiz des parteiischen Präsidenten: 30 weitere AKP-Mitglieder durch Vorstellungsgespräche zu Richtern ernannt" auf.

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Während durch Entscheidungen lokaler Gerichte weiterhin Zugangssperren für zahlreiche Nachrichten, Nachrichtenseiten und soziale Netzwerke verhängt werden, erlässt auch das Verfassungsgericht (AYM) Urteile wegen "Rechtsverletzungen".

Laut einer Mitteilung des Vereins für Meinungsfreiheit (İFÖD) werden nach Entscheidungen des Verfassungsgerichts nun auch einige Zugangssperren für Nachrichten aufgehoben. 

Ein aktuelles Beispiel hierfür betrifft einen Bericht aus dem Jahr 2017 über "Unregelmäßigkeiten bei Richterernennungen".

Der İFÖD gab die Entscheidung wie folgt bekannt:

"Nachrichten über die Erklärungen des CHP-Abgeordneten für Istanbul, Barış Yarkadaş, in denen er behauptete, dass es bei Richterernennungen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei und AKP-Mitglieder als Richter ernannt wurden, waren mit Beschluss des 5. Friedensgerichts Ankara vom 5. Mai 2017 mit der Aktenzeichennummer 2017/3344 wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten für den Zugang gesperrt worden.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Verletzung der Meinungsfreiheit wurde die am 5. Mai 2017 verhängte Zugangssperre für die Nachrichten mit Beschluss des 5. Friedensgerichts Ankara vom 28. Februar 2024 mit der Aktenzeichennummer 2024/2981 aufgehoben."