Verfassungsgericht weist Nichtigkeitsklagen der CHP zurück
Die Anträge der CHP beim Verfassungsgericht mit der Begründung, dass bestimmte Gesetze verfassungswidrig seien, wurden abgelehnt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Das Verfassungsgericht hat die Anträge der CHP zurückgewiesen, die mit der Begründung eingereicht wurden, dass das Gesetz über das Gebiet Uludağ, das Gesetz über das Versicherungswesen und bestimmte Bereiche, das Gesetz zur Änderung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen, das Gesetz zur Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken sowie verschiedene Artikel des türkischen Strafgesetzbuches verfassungswidrig seien.