Verkaufspreise für lokale und überregionale Zeitungen gestiegen

Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde festgelegt, dass der Mindestverkaufspreis für lokale und regionale Zeitungen ab dem 1. Januar 2024 bei 4 Lira und für überregionale Zeitungen bei 6 Lira liegen wird.

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Resmi Gazete (Amtsblatt) hat eine Verordnung veröffentlicht, wonach der Mindestverkaufspreis für lokale und regionale Zeitungen ab dem 1. Januar 2024 bei 4 Lira und der Mindestverkaufspreis für überregionale Zeitungen bei 6 Lira liegen wird.

Gemäß der Verordnung darf der auf der ersten Seite jeder Ausgabe anzugebende Verkaufspreis, inklusive Mehrwertsteuer, bei lokalen und regionalen Zeitungen nicht weniger als 4 Lira und bei überregionalen Zeitungen nicht weniger als 6 Lira betragen.

Rechnungen für den Zeitungsverkauf, die ohne Provision ausgestellt wurden, werden bei der Berechnung der tatsächlichen Verkaufszahlen nicht berücksichtigt.

BİK-ANALYTIK-PFLICHT

Mit der Verordnung sind Internet-Nachrichtenseiten ab heute verpflichtet, das Messinstrument BİK Analitik zu nutzen, dessen Eigentums- und Namensrechte bei der Basın İlan Kurumu (BİK) liegen und das Informationen über den Besucherverkehr erfasst.

Internet-Nachrichtenseiten, die nicht die notwendigen Maßnahmen für den Betrieb von BİK Analitik ergreifen oder behindernde Aktivitäten nicht einstellen, werden mit Verkehrsdaten von null bewertet, und es werden entsprechende Maßnahmen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eingeleitet.

Die Nutzungsbedingungen und technischen Details von BİK Analitik werden von der Generaldirektion der Basın İlan Kurumu festgelegt und über die Internetseite der Institution bekannt gegeben.