Vermögenswerte von 16 Personen in der Türkei eingefroren

Aufgrund begründeter Verdachtsmomente hinsichtlich der Finanzierung von Terrororganisationen wurde beschlossen, die Vermögenswerte von 16 Personen in der Türkei einzufrieren.

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Wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Terrororganisationen wurden die Vermögenswerte von 16 Personen in der Türkei eingefroren.

Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Demnach wurden die Vermögenswerte der 16 Personen gemäß Artikel 6 des Gesetzes zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung mit dem Titel "Anträge ausländischer Staaten" in der Türkei eingefroren.

Als Begründung für die Entscheidung wurden hinreichende Gründe angeführt, dass die betreffenden Personen Handlungen begangen haben, die unter das Verbot der Bereitstellung oder Sammlung von Geldern sowie unter den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung fallen.

Der Beschluss kann aufgehoben werden, falls der Staat, der das Einfrieren der Vermögenswerte der betroffenen Personen beantragt hat, innerhalb eines Jahres kein Ermittlungsverfahren einleitet.