Verordnung über Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen im Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung über Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen gemäß dem Sozialdienstleistungsgesetz Nr. 2828 eröffnet werden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
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Die Ministerin für Familie und Sozialdienste, Mahinur Özdemir Göktaş, erklärte auf ihrem Social-Media-Kanal zur Verordnung: "Mit unserer im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Verordnung über Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen haben wir die Prozesse für Eröffnung, Genehmigung und Betrieb von Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen geklärt, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen eingerichtet wurden oder werden, um unserem Volk zu dienen.
Wir haben physische und institutionelle Standards festgelegt, die die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung unserer Kinder schützen. Wir haben die Kriterien für die Qualifikationen des Personals in den Einrichtungen geregelt. Über unsere Provinzdirektionen haben wir regelmäßige Überwachungs- und Kontrollsysteme eingeführt. Wir haben Sanktionen und Bestimmungen zur Schließung für Situationen eingeführt, die die Sicherheit unserer Kinder gefährden.
Wir haben sichergestellt, dass Daten zu den Einrichtungen, dem Personal und den betreuten Kindern über ein zentrales IT-System nachverfolgt werden können. Möge dies für unsere wunderbaren Kinder und unsere große türkische Familie von Nutzen sein."