Verordnung über Wellness-Dienstleistungen im Amtsblatt veröffentlicht

Die „Verordnung über Wellness-Dienstleistungen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit dieser Regelung wurde ein neues Modell zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen geschaffen, das darauf abzielt, gesunde Lebensgewohnheiten des Einzelnen zu fördern und die Lebensqualität zu steigern.

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Im Rahmen der neuen Regelung können die Dienstleistungen als Wellness-Zentrum oder Wellness-Einheit angeboten werden. Diese Zentren und Einheiten können sowohl in Beherbergungsbetrieben, Altenpflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Sportvereinen eröffnet werden als auch in eigenständigen Gebäuden betrieben werden.

Eigenständig eröffnete Zentren müssen über eine geschlossene Fläche von mindestens 500 Quadratmetern verfügen, Einheiten über mindestens 300 Quadratmeter. Die Lizenzierungsverfahren werden von den regionalen Gesundheitsdirektionen durchgeführt.

Anwendung personalisierter Programme für ein gesundes Leben

Die in den Wellness-Zentren angebotenen Anwendungen dienen nicht der medizinischen Behandlung; sie können unter Berücksichtigung des Alters, des allgemeinen Gesundheitszustands, des Lebensstils und der Risikofaktoren des Einzelnen individuell geplant werden. Ziel ist es, dass die Dienstleistungen das allgemeine Wohlbefinden fördern und die Aufrechterhaltung eines gesunden Lebensstils unterstützen. In den Zentren ist die Anwesenheit eines Vollzeitarztes obligatorisch, wobei einer der Ärzte als verantwortlicher Arzt des Zentrums fungiert. Auch anderes medizinisches Fachpersonal kann im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse Dienstleistungen für ein gesundes Leben erbringen.

Umfassendes Angebot an Wellness-Dienstleistungen möglich

Im Rahmen der Verordnung ist geplant, eine Vielzahl von Anwendungen für ein gesundes Leben anzubieten, insbesondere: Sprach- und Sprechtherapie, Dienstleistungen im Bereich Bewegung und körperliche Aktivität, Schlammtherapie, Physiotherapie, traditionelle und komplementäre medizinische Anwendungen (GETAT), psychologische Unterstützungsdienste, Meerwasser- und meerbasierte Behandlungsmethoden, hyperbare Sauerstofftherapie, Rehabilitationsdienste, Kunsttherapien, Lichttherapie, thermale Gesundheitsanwendungen (Thermalbäder) sowie Salztherapie.

Wellness-Zentren können mit Krankenhäusern und medizinischen Zentren zusammenarbeiten

Medizinische Geräte, die für die im Rahmen der Regelung erbrachten Dienstleistungen verwendet werden, dürfen mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums vorgehalten werden. Für mögliche Notfälle werden die Zentren mit einem Krankenhaus oder einem medizinischen Zentrum zusammenarbeiten und über einen Notfallraum verfügen. Labor- und bildgebende Dienstleistungen können durch Fremdbezug erbracht werden.

Wellness-Zentren werden auch zum Gesundheitstourismus beitragen

Mit dem neuen Wellness-Modell soll das weltweit zunehmend verbreitete Konzept des „gesunden und qualitativen Alterns“ (Longevity) effektiv in der Türkei etabliert und der Gesundheitstourismus in diesem Bereich weiterentwickelt werden.