'Verordnung über den Familien- und Jugendfonds' im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung zum Familien- und Jugendfonds wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Ziel des Fonds ist es, die Institution der Familie zu stärken, junge Menschen vor sozialen Risiken zu schützen und ihre Initiativen zu unterstützen.

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Die Verordnung zum Familien- und Jugendfonds wurde mit der Unterschrift von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden die Arbeitsverfahren und Grundsätze des Familien- und Jugendfonds sowie die Einzelheiten zur Mittelzuweisung aus den Fondsressourcen festgelegt.

Der Zweck des Fonds lässt sich als Stärkung der Institution der Familie, Schutz junger Menschen vor sozialen Risiken sowie Unterstützung ihrer Entwicklung und Initiativen zusammenfassen. Der Fonds wurde dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellt.

Der Verwaltungsrat des Familien- und Jugendfonds besteht aus fünf Personen; Vorsitzender des Gremiums ist der stellvertretende Minister für Schatz und Finanzen. Die weiteren Mitglieder sind die stellvertretenden Minister für Familie und Sozialdienste, für Jugend und Sport, für Energie und natürliche Ressourcen sowie für Industrie und Technologie.

Der Verwaltungsrat ist befugt, die Ressourcen des Fonds zu bestimmen sowie die Höhe der zu übertragenden Mittel und die Ausgabenprogramme festzulegen. Darüber hinaus verfügt er über weitere Befugnisse im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung.

Die Ressourcen des Fonds umfassen einen Teil der staatlichen Anteile, die gemäß dem türkischen Erdölgesetz und dem Bergbaugesetz erhoben werden, Beträge, die in bestimmten Anteilen aus den Einnahmen der Fonds übertragen werden, Beträge aus Projekten, für die eine Rückzahlung vorgesehen ist, sowie Geldspenden, Hilfen und Zuschüsse.

Finanzdaten zu den Fondsressourcen und deren Verwendung werden halbjährlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auf diese Weise soll ein transparenter Prozess hinsichtlich der Nutzung und Wirksamkeit des Fonds gewährleistet werden.