Verpflegungskosten für Staatsbedienstete für 2025 festgelegt
Die Verpflegungskosten für Staatsbedienstete für dieses Jahr wurden festgelegt. Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué des Ministeriums für Schatz und Finanzen werden von Beamten in diesem Jahr 10,25 bis 41,80 Lira und von Vertragsbediensteten 12,47 bis 49,97 Lira für das Mittagessen erhoben.
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Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte "Kommuniqué zur Anwendung der Verordnung über die Verpflegungshilfe für Staatsbedienstete" wurde im Amtsblatt veröffentlicht und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Das Kommuniqué legt die Mindestverpflegungskosten fest, die Beamte und Vertragsbedienstete, die den Mittagessenservice in Anspruch nehmen, im Laufe des Jahres 2025 zu zahlen haben.
VERPFLEGUNGSKOSTEN WERDEN AUS DEM INSTITUTIONSBUDGET GEDECKT
Dem Kommuniqué zufolge werden die Ausgaben für die Verpflegungshilfe aus den Budgets der jeweiligen Institutionen gedeckt, wobei die Kosten für das Mittagessen in Ankara, Istanbul und Izmir zwei Drittel und in anderen Provinzen die Hälfte der Gesamtkosten nicht überschreiten dürfen. Der verbleibende Betrag ist vom Personal zu tragen.
VERPFLEGUNGSGEBÜHREN GELTEN AB DEM 15. JANUAR
Die für das Jahr 2025 festgelegten täglichen Mittagessengebühren variieren je nach den Zusatzindikatoren der Beamten:
- Zusatzindikator 600 und darunter: 10,25 TL
- Zusatzindikator 1700 und darunter: 17,42 TL
- Zusatzindikator 2800 und darunter: 21,64 TL
- Zusatzindikator 4200 und darunter: 28,04 TL
- Zusatzindikator 5400 und darunter: 37,34 TL
- Zusatzindikator über 5400: 41,80 TL
Die täglichen Verpflegungskosten für Vertragsbedienstete werden hingegen auf Basis ihres Bruttogehalts bestimmt:
- Gehalt bis einschließlich 26.480 TL: 12,47 TL
- Gehalt bis einschließlich 44.700 TL: 21,64 TL
- Gehalt bis einschließlich 61.750 TL: 39,27 TL
- Gehalt über 61.750 TL: 49,97 TL
INSTITUTIONEN KÖNNEN GEBÜHREN ERHÖHEN
Die Institutionen können auf Basis von Kriterien wie der Position des Personals, der Art der Dienstleistung und der Bereitstellung von Verpflegungsdiensten unter besseren Bedingungen einen höheren Verpflegungskostensatz festlegen.
Das Kommuniqué tritt am 15. Januar 2025 in Kraft.