Verteidigung des Kontrollbeauftragten für eingestürztes Gebäude in Hatay: „Ich habe den Bau nie geprüft“

Im Rahmen der Ermittlungen zum Einsturz eines 10-stöckigen Wohnhauses in Hatay bei den Erdbeben vom 6. Februar behauptete der inhaftierte Kontrollbeauftragte der Bauüberwachungsfirma, er habe das Gebäude nie geprüft und die Unterschrift auf dem Betonierprotokoll sei lediglich seiner eigenen nachempfunden worden.

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Die Aussagen von I.A., dem Prüfer für statische Projekte und Ausführung bei der Bauüberwachungsfirma, sowie von C.C., einem Bauingenieur und Kontrollbeauftragten derselben Firma, die im Zusammenhang mit dem Einsturz des Gökkuşağı-Apartments im Stadtteil Ekinci in Antakya (Hatay) und dem Tod von 99 Menschen bei der Katastrophe mit Zentrum in Kahramanmaraş inhaftiert wurden, liegen nun vor.

C.C. behauptete in seiner Aussage, zwar für die Firma gearbeitet zu haben, sein Zuständigkeitsbereich habe jedoch die Bezirke Erzin und Dörtyol umfasst.

C.C. wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und erklärte: „Ich habe das Apartment von der Bauphase bis zur Fertigstellung zu keinem Zeitpunkt geprüft. In den Jahren, als das Gebäude errichtet wurde, war ich auf der Baustelle eines Gaskombikraftwerks in Erzin tätig. Ich wusste nicht, dass ich für den Bau dieses Gebäudes verantwortlich war.

„ZU KEINEM ZEITPUNKT GEPRÜFT“

Bezüglich seiner Unterschrift auf dem Betonierprotokoll verteidigte sich C.C. wie folgt: „Ich habe keine Dokumente für ein Gebäude unterzeichnet, dessen Bau ich nie kontrolliert habe. Als ich gefragt wurde, ob die Unterschrift auf dem Betonierprotokoll der Baustelle von mir stamme, sagte ich, dass die Unterschrift ähnlich aussieht, aber ich habe dieses Gebäude zu keinem Zeitpunkt geprüft. Ich weiß nicht, ob meine Unterschrift auf anderen Dokumenten vorhanden ist oder nicht.

Der Anwalt des Verdächtigen behauptete ebenfalls, sein Mandant habe keine Verantwortung für den Bau übernommen und die Unterschrift auf dem Protokoll stamme nicht von ihm.

Auch der Projektprüfer I.A. wies jegliche Schuld von sich und behauptete: „Ich habe keinerlei Aufgaben, Befugnisse oder Verantwortlichkeiten bezüglich etwaiger Mängel beim Bau des Gebäudes.

C.C. und I.A. waren am 10. Oktober im Rahmen der Ermittlungen der Erdbeben-Strafverfolgungsbehörde der Generalstaatsanwaltschaft Hatay zum Einsturz des Gökkuşağı-Apartments inhaftiert worden.