Verteidigung von Oğuzhan Uğur im Rahmen der Ahbap-Ermittlungen bekannt: Gründe für den Haftantrag geklärt

Die Verteidigung von Oğuzhan Uğur, der im Rahmen der Ahbap-Ermittlungen mit einem Haftantrag dem Friedensrichter vorgeführt wurde, ist aus seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft bekannt geworden.

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Oğuzhan Uğur wurde in seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft zu einer Villa in Çekmeköy befragt, die sie für 25 Millionen erworben hatten. Uğur erklärte, dass er 13 Millionen Lira davon durch eine Zahlung von Gain finanziert habe und für den Restbetrag einen Kredit bei der İş Bankası aufgenommen habe. 

Für die Renovierung und ähnliche Kosten der Villa habe er sich 6,5 Millionen Lira von einem Familienfreund geliehen. Den Namen des Familienfreundes wollte er nicht nennen.

Uğur gab an, seine Aussage bei der Polizei vor der Staatsanwaltschaft wiederholt zu haben. Er betonte, dass er von den im Dossier genannten Personen lediglich Haluk Levent kenne und zu den anderen Beschuldigten keinerlei persönliche Beziehungen unterhalte.

Uğur erklärte, dass während der Erdbebenzeit in den Sendungen von Babala TV sowohl die offiziellen IBAN-Daten von AFAD als auch von Ahbap geteilt wurden. Er verteidigte sich damit, dass über seine eigenen Unternehmen oder persönlichen Konten keinerlei Spenden gesammelt wurden und auf diesen Konten keine Spendengelder eingegangen seien.

Zu den im Sachverständigengutachten aufgeführten Unternehmens- und Geldtransaktionen äußerte sich Uğur ebenfalls. Er gab an, dass die Gelder, die bei Babala TV und anderen Unternehmen eingingen, kommerzielle Einnahmen aus der Rundfunktätigkeit seien, während die Zahlungen von Gain Medya kommerzielle Vergütungen für die Senderechte der Programme „PİNÇ“ und „Mevzular Açık Mikrofon“ darstellten.

Uğur widersprach zudem dem im Gutachten behaupteten „indirekten finanziellen Beziehungsgeflecht“. Er erklärte, dass die Geldtransfers zwischen ihm und den im Bericht genannten Personen Serhat Aydın, Barış Zümrüt und Ercüment Karataş gewöhnliche Geschäftsbeziehungen seien, die aus Management- und Organisationsdienstleistungen resultierten. Mehmet Sait Köse, der im Bericht als Verbindungspunkt dargestellt wird, habe er zum ersten Mal im Rahmen der Ermittlungen im Gewahrsam gesehen und kenne ihn ansonsten nicht.

Die Anwälte von Uğur argumentierten in ihrer Verteidigung, dass die im Sachverständigengutachten erwähnten Geldtransfers zwischen Dritten lediglich geringe Beträge wie 1.000, 10.000 oder 14.000 TL umfassten. Sie argumentierten, dass auf Basis dieser Transaktionen kein dringender Tatverdacht gegen Oğuzhan Uğur begründet werden könne. Die Verteidiger fügten hinzu, dass keine konkreten Beweise im Dossier vorlägen und alle kommerziellen Transaktionen durch Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen belegbar seien, und forderten die Freilassung von Uğur.

MIT HAFTANTRAG VORGEFÜHRT

Der Gründer von Babala TV, Oğuzhan Uğur, wurde wegen des Vorwurfs der „Untreue im Amt“ und der „Geldwäsche aus Straftaten“ mit einem Haftantrag dem Gericht vorgeführt.