Verteidigungsministerium äußert sich zur Gebühr für den Wehrersatzdienst
Die Gebühr für den Wehrersatzdienst, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 gelten wird, steht noch nicht fest. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass der neue Betrag nach der Veröffentlichung des Rundschreibens zu "Finanziellen und sozialen Rechten" durch das Ministerium für Schatz und Finanzen bekannt gegeben wird.
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Die Gebühr für den Wehrersatzdienst, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 Anwendung finden wird, wird erst nach der Veröffentlichung des Rundschreibens zu "Finanziellen und sozialen Rechten" durch das Ministerium für Schatz und Finanzen feststehen.
Der Presse- und Öffentlichkeitsberater des Verteidigungsministeriums und Sprecher des Ministeriums, Konteradmiral Zeki Aktürk, äußerte sich im Rahmen der wöchentlichen Pressekonferenz im Ay-Yıldız-Hauptquartier zu aktuellen Themen.
NEUER BETRAG WIRD NACH RUNDSCHREIBEN BEKANNT GEGEBEN
In seiner Bewertung zur Gebühr für den Wehrersatzdienst erklärte Aktürk, dass der Betrag, der für die zweite Jahreshälfte 2026 gültig sein wird, der Öffentlichkeit mitgeteilt werde, sobald das Ministerium für Schatz und Finanzen das Rundschreiben zu "Finanziellen und sozialen Rechten" veröffentlicht habe.