Verweis wegen „Freiheit für Can Atalay“-Transparent aufgehoben
Das Verwaltungsgericht hat den Verweis aufgehoben, der wegen der an der Mimar-Sinan-Universität der Schönen Künste aufgehängten Transparente mit der Aufschrift „Freiheit für Can Atalay“ und „Wir werden den Putsch des Kassationsgerichtshofs nicht zulassen“ für den inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay verhängt worden war.
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Die Entscheidung, einen Verweis gegen TİP-Studenten auszusprechen, die an der Mimar-Sinan-Universität der Schönen Künste die Transparente „Freiheit für Can Atalay“ und „Wir werden den Putsch des Kassationsgerichtshofs nicht zulassen“ aufgehängt hatten, wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben.
Wegen der von TİP-Studenten an der Mimar-Sinan-Universität aufgehängten Transparente „Freiheit für Can Atalay“ und „Wir werden den Putsch des Kassationsgerichtshofs nicht zulassen“ war ein Verweis erteilt worden. Das Verwaltungsgericht hat diese Strafe nun annulliert.
In der Begründung der Entscheidung wurde unter Verweis auf die Verfassung und verschiedene Urteile des Verfassungsgerichts (AYM) Folgendes festgehalten:
„.. da zu dem Schluss gelangt wurde, dass dies unter die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit fällt, die durch die Verfassung und internationale Abkommen, welche für Verwaltungen und Gerichte gleichermaßen bindend sind, geregelt ist und deren Rahmen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Verfassungsgerichts abgesteckt wird, wurde festgestellt, dass die angefochtene Maßnahme, die zur Bestrafung des Klägers mit einem Verweis führte, nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.“