Verzugszins für öffentliche Forderungen auf 3,7 Prozent festgelegt

Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde der im Gesetz über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen festgelegte Verzugszinssatz auf 3,7 Prozent pro Monat festgesetzt.

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Durch ein mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Amtsblatt veröffentlichtes Dekret wurde der im Gesetz über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen enthaltene Verzugszinssatz auf 3,7 Prozent festgelegt, wobei dieser für jeden Monat einzeln zur Anwendung kommt.

In dem Beschluss heißt es:

"Gemäß dem genannten Artikel des Gesetzes Nr. 6183 wurde beschlossen, den im ersten Absatz des Artikels 51 des Gesetzes Nr. 6183 über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen enthaltenen Verzugszinssatz auf 3,7 Prozent festzulegen, der für jeden Monat einzeln anzuwenden ist."