Angriff auf 7-jähriges Kind in Tuzla! Ministerium wird Nebenkläger
Im Parkhaus eines Einkaufszentrums im Istanbuler Stadtteil Tuzla wurde der 7-jährige B.E.A. beim Spielen von dem 19-jährigen A.K. angegriffen. Aufnahmen der Überwachungskamera zeigen, wie das kleine Kind zu Boden geworfen wurde; der Angreifer wurde festgenommen. Das Ministerium für Familie und soziale Dienste kündigte an, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.
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Im Istanbuler Stadtteil Tuzla wurde ein 7-jähriges Kind, das auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums spielte, von einer Person angegriffen. Während bekannt wurde, dass für das kleine Kind, das ins Krankenhaus eingeliefert wurde, keine Lebensgefahr besteht, zeigen die Aufnahmen der Überwachungskamera den Moment, in dem der Täter das Kind zu Boden warf.
Der Vorfall ereignete sich am 6. Oktober 2024 gegen 18.00 Uhr. Der 7-jährige B.E.A., der auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Stadtteil Şifa in Tuzla spielte, wurde von einer Person angegriffen.
Der Täter griff den 7-jährigen B.E.A. an und warf ihn zu Boden. Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem Angreifer um den 19-jährigen A.K. handelt. Wie bekannt wurde, verübte der Tatverdächtige A.K. den Angriff, weil er sich durch den Lärm der Kinder gestört fühlte. Nach der Identifizierung wurde A.K. am 8. Oktober 2024 festgenommen, wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ dem Gericht vorgeführt und am 9. Oktober 2024 inhaftiert und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
MINISTERIUM WIRD NEBENKLÄGER
Es wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Familie und soziale Dienste dem 7-jährigen Kind, das beim Spielen vor einem Parkhaus in Istanbul angegriffen wurde, sowie seiner Familie psychologische Unterstützung zukommen lassen und sich dem Verfahren zu dem Angriff als Nebenkläger anschließen wird.
Bakanlık olarak dava sürecine müdahil olacağımızı, ayrıca çocuğumuz ile ailesine psikososyal destek sağlayacağımızı kamuoyunun bilgisine sunarız. https://t.co/o6064u4co1
— T.C. Aile ve Sosyal Hizmetler Bakanlığı (@tcailesosyal) November 7, 2024
In der Erklärung des Ministeriums über seinen Social-Media-Account hieß es: „Wir geben hiermit der Öffentlichkeit bekannt, dass wir uns als Ministerium dem Gerichtsverfahren anschließen und unserem Kind sowie seiner Familie psychosoziale Unterstützung bieten werden.“