Bewegte Stunden im türkischen Parlament... AYM-Entscheidung zu Can Atalay verlesen
Die stellvertretende Parlamentspräsidentin Gülizar Biçer Karaca ließ die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Grundrechtsverletzung im Fall Can Atalay in der Generalversammlung verlesen. Der CHP-Abgeordnete Murat Emir erklärte, dass dieser Vorgang nicht zum Verlust des Abgeordnetenmandats von Atalay führen werde.
12punto
This browser does not support the video element.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) über die Grundrechtsverletzung im Fall von Can Atalay, der als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay gewählt wurde, sich jedoch im Rahmen des Gezi-Prozesses in Haft befindet, wurde am 16. April 2025 in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verlesen. Die stellvertretende Parlamentspräsidentin Gülizar Biçer Karaca ließ die Entscheidung verlesen, woraufhin die Sitzung der Generalversammlung geschlossen wurde.
ABGEORDNETENSTATUS NICHT AUFGEHOBEN, ENTSCHEIDUNG ZU PROTOKOLL GENOMMEN
Das Verfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Inhaftierung von Can Atalay als gewählter Abgeordneter eine „Verletzung des Rechts auf Wahl und politische Betätigung“ darstelle, und darauf hingewiesen, dass die Aberkennung seines Abgeordnetenstatus rechtswidrig sei. Während diese Entscheidung lange Zeit nicht umgesetzt wurde, wurde ihre Verlesung in der Generalversammlung der TBMM und die Aufnahme in das Protokoll als symbolischer Schritt gewertet.
'DIESER VORGANG IST NICHTIG'
Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Murat Emir erklärte nach der Verlesung der Entscheidung in der Generalversammlung: „Dieser Vorgang führt nicht zum Verlust des Abgeordnetenmandats von Atalay. Die Entscheidung des AYM ist in Kraft, dieser Vorgang ist nichtig.“