Details der Operation gegen radikale Organisationen ans Licht gekommen
Im Rahmen der dreitägigen und heute abgeschlossenen Operation „Kahramanlar-45“ gegen radikale Terrororganisationen wurden bei der Razzia in Istanbul 7 von 8 Verdächtigen festgenommen, die dem IS und der Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS) nahestehen sollen. Bei den Durchsuchungen wurde Bargeld in zahlreichen Währungen sichergestellt, darunter Türkische Lira, US-Dollar, Euro, marokkanische Dirham, ägyptische Pfund, thailändische Baht und libanesische Lira.
Müslim Sarıyar
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Innenminister Ali Yerlikaya hatte in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Account betont, dass man den Terroristen für den Frieden, die Einheit und den Zusammenhalt des Landes keinen Spielraum lassen werde. Er gab bekannt, dass im Rahmen der dreitägigen Operation „Kahramanlar-45“, die unter der Koordination der Geheimdienstabteilung der Generaldirektion für Sicherheit und der Abteilung für Terrorismusbekämpfung in Antalya, Düzce, Elazığ, Istanbul, Konya, Mersin, Ordu, Rize, Sakarya, Sivas und Trabzon durchgeführt wurde, 36 Verdächtige festgenommen wurden.
Details zum Istanbuler Teil der Operationen gegen radikale Terrororganisationen sind nun ans Licht gekommen.
Bei der Operation, die von den Feldeinheiten der Istanbuler Geheimdienstabteilung und den Teams der Terrorismusbekämpfung (TEM) gegen Personen durchgeführt wurde, die der Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS) und dem IS nahestehen, wurden 7 von 8 Verdächtigen, gegen die Haftbefehle vorlagen, festgenommen. Bei den Razzien wurden 199.420 Lira, 16.177 Dollar, 10.540 Euro, 2.800 marokkanische Dirham, 5.377 ägyptische Pfund, 7.000 thailändische Baht und 3 libanesische Lira sichergestellt.
Während die Ermittlungen gegen die festgenommenen Verdächtigen in der TEM-Abteilung andauern, wurde auch das Netzwerk aufgedeckt, über das sie die Organisationen finanzierten. Die Terrorverdächtigen werden beschuldigt, über die als „Hawala“ bekannte illegale Geldtransfermethode gegen das „Gesetz zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung“ (Gesetz Nr. 6415) verstoßen zu haben und „Mitglieder einer bewaffneten Terrororganisation“ zu sein.
Nach Abschluss der polizeilichen Vernehmungen wird erwartet, dass sie morgen dem Gericht überstellt werden.